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Apotheke
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Als Apotheke wird ein Ort bezeichnet, an dem Arzneimittel und Medizinprodukte abgegeben, geprĂŒft und hergestellt werden. Zudem ist es eine Hauptaufgabe des Apothekers und des ĂŒbrigen Apothekenpersonals, die Kunden zu beraten, sie ĂŒber unerwĂŒnschte Wirkungen aufzuklĂ€ren und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln aufzudecken. ZusĂ€tzlich zu der Abgabe von Medikamenten verkaufen Apotheken auch âapothekenĂŒbliche Artikelâ wie NahrungsergĂ€nzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse und weitere Waren mit gesundheitsförderndem Bezug.
Contents
âą Wortursprung
âą Auftrag
âą Geschichte
âą Litauen
âą Tansania
âą Literatur
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
ââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââââ
Wortursprung
Das Wort âApothekeâ (mittelhochdeutsch apotÄke, âApotheke, Spezereiladenâcite-ref-1[1]) stammt ĂŒber lateinisch apotheca (mittellateinisch auch apoteca), âKramladenâ, âApothekeâ,cite-ref-2[2] von altgriechisch áŒÏοΞΟÎșη apothážkÄ (von griechisch apo-: in Zusammensetzungen âfortâ, âabâ, âwegâ; thážkÄ: âKasten, Abstellraum, Vorratskammer, BehĂ€ltnis, Ladentisch, Thekeâ, von ÏÎčΞÎΜαÎč tithenai âsetzen, stellen, legenâ), was wörtlich âAblage (Lager, Ablage, Niederlage, Depot, Aufbewahrungsort, Speicher)â fĂŒr VorrĂ€te im Allgemeinen bedeutet.cite-ref-3[3]cite-ref-4[4] Bei Galenos war mit apoteca ein Aufbewahrungsort fĂŒr BĂŒcher gemeint. HĂ€ufig bezeichnete es wie beim römischen Agrarschriftsteller Columella das meist oben im Hause gelegene Weinlager, wo der Wein in Amphoren bewahrt wurde.cite-ref-5[5] In Klöstern wurde lateinisch apotheca der Raum zur Aufbewahrung von HeilkrĂ€utern (âKrĂ€uterkammerâ)cite-ref-6[6] bezeichnet. Im Hochmittelalter bezeichnete apotheca ĂŒblicherweise eine Warenniederlage, einen Kramladen oder eine Verkaufsbude fĂŒr GewĂŒrze, betrieben vom apothecarius.cite-ref-7[7]
Auftrag
In Deutschland und in Ăsterreich erfĂŒllt die Apotheke den gesetzlichen Auftrag als Teil des Gesundheitssystems, die ordnungsgemĂ€Ăe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies ist in den jeweiligen Apothekengesetzen (Deutschland, Ăsterreich) geregelt.
In der Schweiz hingegen ist die Medikamentenabgabe im Heilmittelgesetz geregelt, nach ihr dĂŒrfen Apotheker Medikamente abgeben. DarĂŒber hinaus kennen, da das Apothekerwesen kantonal geregelt ist, 14 Kantone die Selbstdispensation durch Ărzte. Eine solche Selbstdispensation existiert in Deutschland einzig in der Form der tierĂ€rztlichen Hausapotheke, in Ăsterreich in Form der Ă€rztlichen Hausapotheke fĂŒr humanmedizinische Arzneimittel und in der Form der tierĂ€rztlichen Hausapotheke. Hierbei handelt es sich um eine Abgabestelle.
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird in Deutschland von den BundeslĂ€ndern ĂŒberwacht. In Nordrhein-Westfalen sind hauptamtlich beschĂ€ftigte Amtsapotheker in den Kreisen und kreisfreien StĂ€dten fĂŒr die Ăberwachung zustĂ€ndig.cite-ref-8[8]
Verkauf von Medikamenten
Apotheken dĂŒrfen Medikamente verkaufen, da sie Waren besonderer Art sind und oft ErklĂ€rung und Beratung in besonderem AusmaĂ erfordern. WĂ€hrend in Deutschland und in Ăsterreich ausschlieĂlich Apotheken Medikamente verkaufen dĂŒrfen, ist in der Schweiz die Selbstdispensation durch Ărzte erlaubt.
Der Verkauf muss durch pharmazeutisches Personal erfolgen. In Deutschland dĂŒrfen Apotheken mit einer Versandhandelsgenehmigung Medikamente im Versand auch ĂŒber LĂ€ndergrenzen hinaus vertreiben.
Vorschriften zur Regelung der Abgabepreise von Arzneimitteln finden sich in Deutschland in der Arzneimittelpreisverordnung, fĂŒr die Schweiz ist das Bundesamt fĂŒr Gesundheit zustĂ€ndig, es stellt eine SpezialitĂ€tenliste (SL) her.cite-ref-9[9]
Leitung der Apotheke
Apotheken dĂŒrfen nur von einem staatlich geprĂŒften Apotheker gefĂŒhrt werden.
In Deutschland kann fĂŒr vier Wochen pro Jahr, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub des Apothekers, eine Vertretung durch einen Pharmazieingenieur oder Apothekerassistenten erfolgen; bei Abwesenheit bis zu drei Monaten oder im Falle einer Haupt- bzw. Krankenhausapotheke ist die Vertretung durch einen Apotheker vorgeschrieben.
Siehe auch
:
Apothekenpersonal
Die Apotheke in Deutschland
Geschichte
Siehe auch
:
Pharmaziegeschichte
Im 8. und 9. Jahrhundert gab es in der arabischen Welt â in Bagdad und Damaskus â Drogen- und GewĂŒrzhĂ€ndler, die zusammen mit den heilkundigen Mönchen der abendlĂ€ndischen Klöster als VorlĂ€ufer der Apotheker bezeichnet werden könnten.cite-ref-10[10]
Eine im St. Galler Klosterplan aus dem 9. Jahrhundert erwĂ€hnte Ablagekammer fĂŒr HeilkrĂ€uter kann ebenfalls als Vorform der heutigen Apotheke angesehen werden.cite-ref-11[11]
Standeskritische Bemerkungen im Liber iste, im Circa instans und bei Guido dâArezzo dem JĂŒngeren (im Liber mitis um 1170) sowie ein Apothekereid aus Montpellier in Frankreich von 1180 lassen erkennen, dass es den Beruf des Apothekers auch im Abendland des 12. Jahrhunderts gab.cite-ref-12[12]
Um 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. im Königreich Sizilien das âEdikt von Salernoâ (auch âConstitutionesâ oder Medizinalordnung genannt)cite-ref-13[13]cite-ref-14[14] erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ărzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden mit einer in der Medizinalordnung enthaltenen Taxe der Heilmittel gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno mit seinen Medizinalgesetzen stand somit am Anfang des abendlĂ€ndischen Apothekenwesencite-ref-15[15] und wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa. Eine deutsche Apotheke wird in der Trierâschen Chronik von 1241 erstmals erwĂ€hnt, und das wohl erste deutsche Apothekenprivileg ist das von dem Markgrafen Otto IV. von Brandenburg 1303 fĂŒr eine Apotheke in Prenzlau erteilte Privileg. Ăhnliche Privilegien folgten 1305 fĂŒr Görlitz, 1310 fĂŒr StraĂburg, 1318 fĂŒr Hildesheim und Mitte des 14. Jahrhunderts fĂŒr Prag und Hamburg.cite-ref-16[16] Auf Grund der Schriften von Nicolaus aus Salerno (Nicolaus Praepositus, Verfasser des Antidotarium Nicolai) und Johannes von Damaskus wurde um 1345 in Breslau die Medizinalordnung Karls IV. veröffentlicht, welche eine der Ă€ltesten mitteleuropĂ€ischen Arzneitaxen darstellt und Preise fĂŒr Simplicia und Compositacite-ref-17[17] enthĂ€lt.
Nach der Erlassung der Medizinalordnung entstanden stĂ€dtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegrĂŒndet werden dĂŒrfen.
Im Laufe des 14. Jahrhunderts wandeln sich die Apotheker vom fliegenden HĂ€ndler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, GewĂŒrze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lateinisch officina) herstellt. Aus dieser Zeit stammt auch die Ă€lteste Apotheke Europas, die noch heute an derselben Stelle betrieben wird: Eine Urkunde von 1241 mit dem Siegel der Stadt Trier (Landeshauptarchiv Koblenz) dokumentiert die Schenkung einer Apotheke am Trierer Hauptmarkt. Sie trĂ€gt heute den Namen Löwen-Apotheke.cite-ref-18[18] Seit dem Jahr 1317 befindet sich im Franziskanerkloster der Stadt Dubrovnik eine der Ă€ltesten Apotheken Europas. Auch die Tallinner Ratsapotheke zĂ€hlt zu den Ă€ltesten Apotheken Europas, die heute noch in Betrieb sind.
SpÀter verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin in die Rezeptur, doch noch heute werden (in Fachkreisen) der Verkaufsraum, die ArbeitsrÀume einer Apotheke oder (veraltet) die Apotheke selbst als Offizin bezeichnet.
Da die Wirtschaftlichkeit von Apotheken auch damals stark von Seuchen und Epidemien abhĂ€ngig war, gab es mancherorts Versorgungsprobleme, wenn lĂ€ngere Zeit keine solche auftraten. Um dem vorzubeugen, wurden im 15. Jahrhundert beispielsweise in Niederösterreich durch die LandstĂ€nde sogenannte Landschafts-Apotheken errichtet. Zum Warensortiment (im Warenlager, lateinisch pigmentariumcite-ref-20[20]) einer Apotheke gehörten auch nicht nur fĂŒr die Heilkunde verwendete Substanzen (zum Beispiel Salmiak, Vitriol, Schwefel, Auripigment und GrĂŒnspan, etwa zur Herstellung von SchieĂpulvercite-ref-21[21]
Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten sich die deutschen Apotheken vom Ort der Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen ĂŒber die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin, ThĂŒringen und im Königreich Sachsen konzentrierte sich die pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre in Deutschland.
Zu den ersten homöopathischen Apotheken gehörte die in Neudietenburg im Herzogtum Sachsen-Gotha von Theodor Lappe (1802â1882), die auch Samuel Hahnemann belieferte und 1832 von Ludwig Griesselich erwĂ€hnt wird. Der Apotheker Lappe gehörte dem Centralverein homöopathischer Ărzte Deutschlands an, zu dessen Mitgliedern auch andere Apotheker gehörten. Einer der bekanntesten und geschĂ€ftstĂŒchigsten homöopathischen Apotheker war Willmar Schwabe (1839â1917) in Leipzig.cite-ref-22[22]
Durch die Errungenschaften der pharmazeutischen Industrie beginnt Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschĂ€ftigt sich die Apotheke zunehmend mit der PrĂŒfung der QualitĂ€t und IdentitĂ€t von Arzneimitteln und der Beratung rund um Arzneimittel.
Im Jahr 1958 wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Apotheken-Urteil) die Niederlassungsfreiheit fĂŒr Apotheken eingefĂŒhrt, sodass seitdem jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhĂ€ngig vom Bedarf eröffnen darf. Wegen der Arzneimittelpreisverordnung, die einheitliche Arzneimittelpreise fĂŒr ganz Deutschland festlegte, bestand damals kein Preiswettbewerb der Apotheken. 2004 wurde die Preisbindung fĂŒr OTC-Arzneimittel aufgehoben, im Oktober 2016 fiel durch das Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) fĂŒr auslĂ€ndische VersandhĂ€ndler die in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente. Der EuGH hatte sie als mit der unionsrechtlichen Warenverkehrsfreiheit fĂŒr unvereinbar erklĂ€rt.cite-ref-23[23] FĂŒr deutsche Apotheken â inklusive solcher mit Versandhandelserlaubnis (âVersandapothekenâ) â hingegen hat die Arzneimittelpreisbindung fĂŒr verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin Bestand.
In der sowjetischen Besatzungszone verfĂŒgte die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) am 22. Juni 1949 die Enteignung der Apotheken und damit wurden auch alle Rechte fĂŒr erloschen erklĂ€rt. EigentĂŒmer, die selbst Apotheker waren, erhielten aber das Recht den Betrieb als âApotheke im Privatbesitzâ weiterfĂŒhren zu können, wenn die Betriebsabgaben abgefĂŒhrt wurden. Von den EigentĂŒmern oder Erben verpachtete Apotheken wurden zu âLandesapothekenâ, die EigentĂŒmer erhielten als EntschĂ€digung einen Anteil aus dem Aufkommen der âBetriebsabgabenâ. Erst 1954 wurden genaue BetrĂ€ge der EntschĂ€digungen festgesetzt und betrugen 30 bis 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes, abzĂŒglich möglicher ForderungsbetrĂ€ge an die Apotheken. Die Auszahlung erfolgte planwirtschaftlich nach fĂŒnf Jahren.
Neu errichtete Apotheken in der Deutschen Demokratischen Republik waren grundsĂ€tzlich âLandesapothekenâ, die verpachtet oder als Poliklinik-Apotheken verwaltet wurden. Die Anzahl der âApotheken im Privatbesitzâ betrug 1956 rund 298 von 1.533 Apotheken (= 19,4 %) und die Zahl verringerte sich stetig, bis es nur noch âLandesapothekenâ oder Apotheken an Polikliniken gab. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Möglichkeiten wanderten viele vollausgebildete Apotheker ab 1951 in den Westen aus, so dass die staatliche FĂŒhrung sich gezwungen sah, nach sowjetischem Vorbild sogenannte Pharmazieingenieure als mittleres medizinisches Personal mit Ausbildung auf Fachschulen, zum Beispiel der damaligen Pharmazieschule Leipzig, einzufĂŒhren.
Seit 2009 geht die Zahl der Apotheken in Deutschland von einem Höchststand von 21.000 Apotheken immer weiter zurĂŒck. 2023 gab es in Deutschland noch 17.571 Apotheken.cite-ref-24[24] Experten sprechen inzwischen von einem âApothekensterbenâ und warnen, die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sei demnĂ€chst akut gefĂ€hrdet. Hauptgrund fĂŒr den RĂŒckgang der Zahl der Apotheken sei die VergĂŒtung, die seit 2013 nicht mehr erhöht wurde, sowie attraktivere Arbeitsbedingungen in der pharmazeutischen Industrie gegenĂŒber einer Niederlassung als selbstĂ€ndiger Apotheker.cite-ref-25[25]
Museen
Siehe auch
:
Liste von Apothekenmuseen
Die geschichtliche Entwicklung des Apothekenwesens, der Gewinnung von Wirkstoffen, der Herstellung von Arzneien und des Berufsstandes der Apotheker bringen auch die Museen nahe, die sich mit diesen Themen befassen. In Deutschland gibt es davon rund 40, etwa das Deutsche Apotheken-Museum in Heidelberg. Das Pharmaziemuseum der UniversitĂ€t Basel beherbergt eine der weltweit gröĂten Sammlungen zur Geschichte der Pharmazie. Weitere Apothekenmuseen finden sich beispielsweise in Brixen, Lissabon oder Budapest.
Kennzeichen der Apotheke
Heutiges Kennzeichen
Seit 1951 wird in Westdeutschland der Entwurf von Fritz Rupprecht Mathieu mit Ăskulapschlange und Arzneikelch verwendet.cite-ref-26[26] Es basiert auf einem Entwurf von Ernst Paul Weise, der bei einem Wettbewerb der Deutschen Apothekerschaft fĂŒr ein neues Apothekensignet 1936 den ersten Preis erhielt. Das Symbol ist auch als âSchale der Hygieiaâ bekannt. Das Apotheken-A â gemÀà Zeichensatzung ein rotes âgroĂes gotisches A auf weiĂem Grund mit in weiĂer AusfĂŒhrung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlangeâ â ist beim Deutschen Patentamt als offizielles Verbandszeichen des deutschen Apothekerverbandes (DAV) eingetragen und darf nur in der genannten Form und unter strikter Beachtung der Zeichensatzung verwendet werden.
Das Apotheken-A ist nur in Deutschland ĂŒblich. Weniger gebrĂ€uchlich ist hier das internationale Symbol, das grĂŒne Kreuz (siehe unten). An Orten mit internationalem Publikumsverkehr â wie GroĂstadtbahnhöfen oder FlughĂ€fen â wird dieses bisweilen zusĂ€tzlich zum Apotheken-A verwendet.
Historische Kennzeichen
Jahrhundertelang wurde auf bildlichen Darstellungen der Apotheker durch die Handwaage gekennzeichnet. Der Bedarf fĂŒr ein einheitliches Apothekenlogo kam jedoch erst im 20. Jahrhundert auf. ZunĂ€chst wurde oft das weiĂe Kreuz auf rotem Grund verwendet, was jedoch wegen der Ăhnlichkeit mit dem Schweizer Staatswappen rechtlich problematisch war. AuĂerdem war dieses Symbol ebenso wenig eindeutig wie der gelegentlich verwendete Mörser, denn auch die Drogerien nutzten beide Symbole.
Zur Abgrenzung wurde ein eindeutiges, deutschlandweit einheitliches Logo benötigt. 1929/30 siegte in einem Wettbewerb der Firma Verunda das von der Bauhaus-Schule inspirierte âDrei-Löffel-Flascheâ-Zeichen, das eine dreimal tĂ€gliche Einnahme eines flĂŒssigen Arzneimittels symbolisiert. Nach fĂŒnf Jahren wurde es immerhin von rund einem Drittel aller Apotheken genutzt; es blieb jedoch wegen seines âschockierend modernenâ Stils umstritten. Das angeblich einzige erhaltene Drei-Löffel-Symbol wird im Deutschen Apotheken-Museum im Heidelberger Schloss gezeigt.
Ein neuerlicher Wettbewerb 1936 wurde unter der Ăgide des seit 1933 amtierenden âReichsapothekenfĂŒhrersâ Albert Schmierer vom roten A gewonnen; doch das ursprĂŒnglich im Entwurf vorgesehene weiĂe Kreuz wurde wegen der Ăhnlichkeit zum Schweizerkreuz verworfen und durch die âzeitgemĂ€Ăeâ Lebens-Rune ersetzt.cite-ref-27[27] Das neue Apotheken-A wurde 1937 flĂ€chendeckend eingefĂŒhrt und wurde schnell bekannt. Nach dem Krieg war jedoch die Verwendung der Runenzeichen nicht mehr zulĂ€ssig, so dass wiederum eine Neugestaltung des Zeichens nötig wurde.
Im 18. Jahrhundert war unter anderem der Schwertfisch, etwa ĂŒber dem Ladentisch hĂ€ngend, ein verbreitetes Wahrzeichen der Apotheken (auch âStoĂzĂ€hne vom Einhornâ gehörten gelegentlich zur Ausstattung).cite-ref-28[28] In historischen Abbildungen von Apotheken existiert oft ein von der Decke herabhĂ€ngendes, ausgestopftes Krokodil. Das Reptil galt als fremdartig und exotisch und alles, was diesen Kriterien entsprach, galt gleichermaĂen als gesund und wurde gemeinhin als heilungsfördernd angesehen.cite-ref-z-29-0[29]
Gesetzliche Regelungen
Heute ist die Apotheke sowohl als Institution und Unternehmen mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz, der Apothekenbetriebsordnung und dem Sozialgesetzbuch (Deutschland) unterworfen. Dies zwĂ€ngt sie in ein enges Korsett, das wenig FlexibilitĂ€t fĂŒr moderne UnternehmensfĂŒhrung in Sachen Preis-, Kommunikations- und Produktpolitik lĂ€sst. Hauptaugenmerk der Apotheken sollte nach dem SelbstverstĂ€ndnis der Apotheker die unabhĂ€ngige Beratung der Patienten respektive Kunden sein. Oftmals geraten aber der durch andauernde GesetzesĂ€nderungen politisch induzierte Zwang nach Umsatzsteigerung und der Wunsch, das Beste fĂŒr den Kunden zu tun, miteinander in Konflikt. Die Aufforderung zu freiem Wettbewerb der Apotheken untereinander mit einer legitimen Verbilligung von Arzneimittel sehen viele Apotheker einerseits mit der Gefahr der schlechteren Beratung und eines schĂ€dlichen Mehrverbrauchs an Arzneimitteln fĂŒr die Patienten, andererseits mit existenzgefĂ€hrdenden wirtschaftlichen Risiken verbunden.
internetapothekenUm Interessenkonflikten zu begegnen, wurde die vormals relative Preisbildung fĂŒr verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar 2004 auf einen Aufschlag von 3 Prozent, zuzĂŒglich eines Festzuschlags je Packung umgestellt. Andererseits lieĂ der Gesetzgeber mit dem Ziel einer Wettbewerbintensivierung das Versandverbot und die Preisbindung fĂŒr nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Arzneimittel) fallen und lockerte das sogenannte Mehrbesitzverbot. Seitdem ist es Apothekern erlaubt, bis zu drei Filialapotheken zu besitzen und bei entsprechenden Voraussetzungen Arzneimittel auch zu versenden. Es entstanden zahlreiche Versandapotheken (online-apothekeâOnline-Apothekenâ, âInternetapothekenâ) in Deutschland sowie in NachbarlĂ€ndern, beispielsweise in den Niederlanden, in der Schweiz oder in Tschechien.
Wer eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zustÀndigen Behörde (Personalkonzession).
Zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung darf nur ein approbierter Apotheker eine Apotheke besitzen (Fremdbesitzverbot). Kapitalgesellschaften dĂŒrfen hingegen keine Apotheken betreiben. In den letzten Jahren wurde oft vermutet, dass das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot europarechtlich unzulĂ€ssig sei. Am 19. Mai 2009 stellte der EuropĂ€ische Gerichtshof jedoch fest, dass die mit dem Fremdbesitzverbot einhergehenden BeschrĂ€nkungen der Niederlassungsfreiheit nicht unverhĂ€ltnismĂ€Ăig seien und mit EuropĂ€ischem Recht in Einklang stĂŒnden. Damit bleibt der Fremdbesitz in Deutschland weiterhin verboten. Die Richter folgten der Argumentation, dass die LĂ€nder entsprechende Regelungen erlassen dĂŒrften, wenn sie dies zum Schutze der Gesundheit fĂŒr erforderlich halten.cite-ref-focus-30-0[30]
Apothekenpflicht
Arzneimittel, die einer Beratung bedĂŒrfen und daher nur in Apotheken verkauft werden dĂŒrfen, unterliegen der Apothekenpflicht. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit gewĂ€hrt werden. Ein Rezept ist dafĂŒr nicht erforderlich, solange das Medikament nicht verschreibungspflichtig ist.
Die einfache Apothekenpflicht regelt sich nach § 43 Arzneimittelgesetz. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind vereinfacht ausgedrĂŒckt Arzneimittel, die nur durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden dĂŒrfen. Es besteht seitens des pharmazeutischen Personals Beratungspflicht (es sei denn, der Kunde lehnt eine Beratung ausdrĂŒcklich ab). Entsprechende offene Fragen sollten daher bei der Abgabe gestellt werden, um den Beratungsbedarf abzuklĂ€ren. Versandapotheken sind dazu verpflichtet, diese Beratung in anderer angemessener Form zum Beispiel per E-Mail oder Telefon durchzufĂŒhren. Auch diese Form der Beratung darf ausschlieĂlich durch pharmazeutisches Personal durchgefĂŒhrt werden. Oft erkennt ein Kunde zunĂ€chst gar nicht, dass ein Beratungsbedarf besteht, etwa wenn er ein Mittel verlangt, das gar nicht zu seinen Beschwerden passt. Aus demselben Grunde besteht fĂŒr apothekenpflichtige Arzneimittel ein Selbstbedienungsverbot.
Siehe auch
:
Telepharmazie
Vorgeschriebenes Inventar
Nach § 5 der Apothekenbetriebsordnung mĂŒssen in der Apotheke an Fachliteratur vorhanden sein:
âą wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Herstellung und PrĂŒfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln im Rahmen des Apothekenbetriebs notwendig sind. Die Verordnung nennt an dieser Stelle nicht abschlieĂend das Arzneibuch (in Deutschland bestehend aus dem EuropĂ€ischen Arzneibuch, dem Deutschen Arzneibuch und dem Homöopathischen Arzneibuch), den Deutschen Arzneimittel-Codex und das Synonym-Verzeichnis zum Arzneibuch, welches gebrĂ€uchlichen Bezeichnungen fĂŒr Arzneimittel und Ausgangsstoffe auflistet,
âą wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Information und Beratung des Kunden ĂŒber Arzneimittel notwendig sind, insbesondere Informationsmaterial ĂŒber die Zusammensetzung, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Dosierungsanleitung und die Hersteller der gebrĂ€uchlichen Fertigarzneimittel sowie ĂŒber die gebrĂ€uchlichen Dosierungen von Arzneimitteln (zum Beispiel Rote Liste, Kommentar zum Arzneibuch),
âą wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Information und Beratung der zur AusĂŒbung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen ĂŒber Arzneimittel erforderlich sind,
⹠Texte der geltenden Vorschriften des Apotheken-, Arzneimittel-, BetÀubungsmittel-, Heilmittelwerbe- und Chemikalienrechts.
Ferner wird in der Apothekenbetriebsordnung geregelt, welche GerĂ€te vorrĂ€tig sein mĂŒssen.cite-ref-31[31]
Filialapotheken
Seit 1. Januar 2004 dĂŒrfen in Deutschland die Apothekeninhaber neben ihrer (dann) Hauptapotheke bis zu drei weitere öffentliche Apotheken, sog. Filialapotheken, betreiben (eingeschrĂ€nkter Mehrbesitz gemÀà § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 4 und 5 Apothekengesetz). Folgende Bedingungen sind dafĂŒr zu erfĂŒllen:
⹠Nur ein approbierter Apotheker mit einer (Haupt-)Apotheke, in der er selbst verantwortlich tÀtig ist, kann Filialapotheken eröffnen bzw. besitzen.
âą Eine Filialapotheke muss in demselben oder zumindest in einem benachbarten Kreis (bzw. der kreisfreien Stadt) liegen.
âą Eine Filialapotheke ist sowohl in sachlicher als auch in personeller Hinsicht genauso auszustatten wie eine Vollapotheke.
âą FĂŒr jede Filiale ist ein ebenfalls approbierter Apotheker als verantwortlicher Apothekenleiter zu benennen.
âą Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betreiben einer Filialapotheke (âErlaubnistrĂ€gerâ) darf sich nicht von einem Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten lassen, sondern ausschlieĂlich von einem anderen approbierten Apotheker. Die Vertretung der Apothekenleiter der Filialapotheke(n) durch Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure ist dagegen zulĂ€ssig, wie bei jeder anderen öffentlichen Apotheke auch (vgl. Apothekenleitung).
Apothekenkooperationen
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Hauptartikel
:
Apothekenkooperation
Abzugrenzen von Filialapotheken sind sogenannte Apothekenkooperationen. Eine solche Kooperation verfolgt im Wesentlichen das Ziel, gemeinsame Werbeaktionen zu initiieren und Einkaufsvorteile zu erzielen â also Kostenersparnis. Die teilnehmenden Apotheken bleiben dabei rechtlich selbstĂ€ndig und die gesetzlichen Bestimmungen ĂŒber die Gesellschaftsform von Apotheken unberĂŒhrt: Der Apotheker ist weiterhin selbstĂ€ndiger Unternehmer mit einem bis zu maximal vier Gewerbebetrieben.
Daneben existierten Bestrebungen, die Kompetenz als Kooperation auf die Partnerschaft mit gesetzlichen Krankenkassen auszudehnen. Beispiele fĂŒr Kooperationen mit insgesamt etwa 7.000 Mitgliedern sind der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA; mit alleine etwa 3.600 Mitgliedern), vivesco, mea â meine apotheke, parmapharm und einige andere mehr.
Apothekenketten
Apothekenketten sind in Deutschland weiterhin verboten, abgesehen von âMini-Kettenâ aus bis zu vier Apotheken im Besitz desselben Apothekers (siehe Filialapotheke). Einige Apotheken-Kooperationen treten allerdings in der Ăffentlichkeit so auf, als seien sie Apothekenketten, so zum Beispiel DocMorris; diese Apotheken waren jedoch rechtlich selbstĂ€ndige Einzelbetriebe; sie nutzten lediglich gegen Zahlung einer LizenzgebĂŒhr das âDocMorrisâ-Logo. UrsprĂŒnglich wollte der DocMorris-Mutterkonzern, der PharmagroĂhĂ€ndler Celesio, in Deutschland eine Apothekenkette aufbauen; er hatte gehofft, dass das deutsche Fremdbesitzverbot (Eigentum einer Apotheke durch einen Nichtapotheker oder Kapitalgesellschaft) durch den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) gekippt werde; eine erste Filiale wurde 2006 in SaarbrĂŒcken eröffnet (was zwar rechtswidrig war, jedoch von der saarlĂ€ndischen Regierung genehmigt wurde mit der BegrĂŒndung, das deutsche Fremdbesitzverbot wĂŒrde ohnehin vom EuGH gekippt werden). Am 19. Mai 2009 bestĂ€tigte jedoch der EuGH, dass das deutsche Fremdbesitzverbot durchaus mit europĂ€ischem Recht vereinbar ist; Apothekenketten bleiben also weiterhin verboten.cite-ref-focus-30-1[30] Apothekerorganisationen wie ABDA und VDPP begrĂŒĂten das Urteil als Sieg fĂŒr den Verbraucherschutz.cite-ref-32[32] Nach dem Verkauf von DocMorris an die Zur Rose AG in der Schweizcite-ref-33[33]cite-ref-34[34] kĂŒndigte diese sĂ€mtliche Franchise-VertrĂ€ge mit niedergelassenen Deutschen Apotheken, womit der Name âDocMorrisâ von diesen nach Ende der LizenzvertrĂ€ge nicht mehr weiter genutzt werden durfte. Seit Ende 2012 verschwand somit nach und nach der Name DocMorris allmĂ€hlich aus den InnenstĂ€dten, Vororten und Einkaufscentern. Zum Jahresende 2017 endeten die letzten VertrĂ€ge.cite-ref-35[35]
Versandapotheken
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Hauptartikel
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Arzneimittelversandhandel in Deutschland
Aus grundsĂ€tzlichen ErwĂ€gungen war der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland bis 2003 untersagt. Das Verbot wurde erst Ende der 1990er-Jahre in das Apothekengesetz aufgenommen. Eine Verfassungsbeschwerde zweier deutscher Apotheker betreffend den Versand von Impfstoffencite-ref-36[36] fĂŒhrte zur Freigabe des Versandhandels fĂŒr Apotheken ab dem 1. Januar 2004.cite-ref-37[37] BetĂ€ubungsmittel und Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, sind von dieser Regelung nach dem Arzneimittelgesetz ausgenommen. Gleichzeitig entfiel die Preisbindung fĂŒr nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zwar stellte der EuropĂ€ische Gerichtshof kurz darauf fest, dass eine EinschrĂ€nkung des Versandhandels zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat der EU rechtens sei, was jedoch die generelle Aufhebung des Versandhandelverbotes fĂŒr Arzneimittel in Deutschland nicht weiter beeinflusste.
Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland Apotheken erlaubt. DarĂŒber hinaus muss bei der zustĂ€ndigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Versandhandel in Hinblick auf die RĂ€ume der Apotheke keine EinschrĂ€nkung des Apothekenbetriebes vermuten lĂ€sst. Die am Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in Deutschland geltenden gesetzlichen EinschrĂ€nkungen hinsichtlich Sozialgesetzgebung, Apothekengesetz und Heilmittelwerbegesetz. Hingegen unterliegen im europĂ€ischen Ausland liegende Apotheken nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen (SGB V). Auch die Einhaltung von werberechtlichen BeschrĂ€nkungen kann im europĂ€ischen Ausland nicht vollumfĂ€nglich eingeklagt werden.
âInternationale Apothekeâ
Die Bezeichnung âInternationale Apothekeâ ist nicht definiert. In der UrteilsbegrĂŒndung eines Oberverwaltungsgerichtes heiĂt es,cite-ref-38[38] das Spektrum möglicher Erwartungen eines Durchschnittsverbrauchers an eine internationale Apotheke reiche von der Annahme, auslĂ€ndische Medikamente zu gĂŒnstigeren Preisen und besonders kurzen Lieferzeiten erhalten zu können ĂŒber die Vorstellung, dass die Apotheke ĂŒber den regionalen Marktbereich einer Apotheke hinaus, auch auĂerhalb der Bundesrepublik, tĂ€tig sei und Filialen im Ausland betreibe, bis hin zur Erwartung spezieller Beratungskompetenz in Bezug auf auslĂ€ndische Arzneimittel und breiter Sprachkompetenz des Apothekenpersonals.
2008 entschied das Bundesverwaltungsgericht, die Bezeichnung âInternationale Apothekeâ als Bestandteil des Firmennamens einer Apotheke stelle keine IrrefĂŒhrung des Verbrauchers dar. Die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers stimme in aller Regel mit der Rechtslage ĂŒberein, die ein VorrĂ€tighalten von auslĂ€ndischen, in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln verbiete. Das OVG hatte eine andere Auffassung vertreten und argumentiert, der Name âInternationale Apothekeâ suggeriere, dass eine solche Apotheke besser als andere gerĂŒstet sei, auslĂ€ndische Arzneimittel zu liefern, und sei daher wettbewerbswidrig. Dagegen geklagt hatte eine Apotheke, in der zahlreiche Sprachen gesprochen, viele Print- und elektronische Medien mit Informationen ĂŒber auslĂ€ndische Arzneimittel vorgehalten wurden und ĂŒber Beziehungen zu einer Importfirma ein besonders zĂŒgiger Bezug auslĂ€ndischer Arzneimittel gewĂ€hrleistet wurde.cite-ref-39[39]
Apothekenpersonal
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Hauptartikel
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Apothekenpersonal
Zum pharmazeutischen Personal gehören Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Personen, die sich in der Ausbildung zum Apotheker oder PTA befinden. Letztere verkaufen unter Aufsicht des Apothekers. Zum nichtpharmazeutischen Personal gehören die Pharmazeutisch-kaufmĂ€nnischen Angestellten (PKA) (frĂŒher âApothekenhelferâ) und Arzneimittel ausliefernde Boten. FĂŒr die AbschlĂŒsse aus der DDR gelten entsprechende Regelungen. Dabei sind Apothekenfacharbeiter den Apothekenhelfern und Apothekenassistenten den pharmazeutisch-technischen Assistenten gleichgestellt. In den rund 21.500 deutschen Apotheken arbeiteten im Jahr 2008 rund 144.000 Menschen.
Die Apotheke in Ăsterreich
Ăffentliche Apotheke und Ă€rztliche Hausapotheke
Das Apothekenwesen ist in Ăsterreich durch das Apothekengesetz geregelt. Es existieren zwei Arten von Apotheken nebeneinander.
Die eine Art ist die öffentliche Apotheke, die von einem Apotheker gefĂŒhrt wird. Im Jahr 2022 existierten mehr als 1400 Apotheken bundesweit. Der Abstand von Apothekenstandorten betrĂ€gt vom Gesetz vorgesehen mindestens 4 Kilometer, um die ĂberlebensfĂ€higkeit und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten zu gewĂ€hrleisten.
Als zweite Art gibt es auch sogenannte Ă€rztliche Hausapotheken. Dabei handelt es sich um Apotheken, die von einem Arzt fĂŒr Allgemeinmedizin (praktischer Arzt) gefĂŒhrt werden. Sie sollen eine Mindestversorgung mit Medikamenten auch in entlegenen Gebieten garantieren. Solche Apotheken bekommen nur eine Konzession, wenn sich in der Gemeinde, in der der Arzt die Praxis fĂŒhrt, keine öffentliche Apotheke befindet und die nĂ€chste öffentliche Apotheke mehr als vier StraĂenkilometer entfernt ist.cite-ref-40[40] In einer Hausapotheke sind nur abgabefertige Arzneimittel bei einem oft kleinen Medikamentenvorrat erhĂ€ltlich. Die HausĂ€rzte dĂŒrfen Medikamente nur an ihre Patienten abgeben. Etwa zehn Prozent aller Kassenrezepte werden ĂŒber Praxisapotheken eingelöst.
Kennzeichnung der Apotheken
Anders als in Deutschland gab es vor dem Anschluss im Jahr 1938 keine einheitliche Kennzeichnung der Apotheken in Ăsterreich. Es gab zwar Ăberlegungen ein Zeichen fĂŒr den Apothekerstand zu schaffen. In diesem Zusammenhang findet man schon vereinzelt die heute verwendete Schlange mit der Schale, wie auf einem Grabstein eines Apothekers. Auch als 1937 das Apotheker-Dienstabzeichen eingefĂŒhrt wurde, hatte das nichts mit einer Kennzeichnung der Apotheken selbst zu tun.
Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich wurde das dort geltende Symbol des A in Gebrochener Groteskschrift im Herbst 1938 eingefĂŒhrt.
Nach Kriegsende war das verwendete Fraktur-A fĂŒr die österreichischen Apotheken aus politischen GrĂŒnden untragbar. Es gab aber weder ein neues Logo, noch ein altes, das man wiederverwenden konnte. Aber erst im FrĂŒhjahr 1950 befasste sich der damalige Apothekerverein, der heutige Apothekerverband, mit der Werbung fĂŒr Apotheken und damit auch fĂŒr ein einheitliches Logo. Die Ăsterreichische Apothekerzeitung schrieb in der Folge einen Wettbewerb unter allen österreichischen Apothekern aus. Aus 261 EntwĂŒrfen wurde das noch heute gĂŒltige A, das aus der zĂŒngelnden Schlange und der auf einer SĂ€ule stehenden Schale gebildet wird, von einer Jury ausgewĂ€hlt. Ab 1951 wurde dieses Symbol österreichweit groĂteils verwendet.cite-ref-42[42]
Im Jahr 1995 wurde das Thema nochmals aufgeworfen, nachdem in vielen europĂ€ischen LĂ€ndern das grĂŒne Kreuz verwendet wurde, ob sich auch Ăsterreich dabei anschlieĂen sollte. Nachdem aber in der Bevölkerung der Erkennungswert des bisherigen Symbols derart groĂ war, wurde beschlossen in Fremdenverkehrsgebieten oder an Orten wie FlughĂ€fen oder internationalen Bahnhöfen das grĂŒne Kreuz als zusĂ€tzliches Logo zu verwenden, aber das bisherige weiter zu fĂŒhren. Eine im Jahr 2008 durchgefĂŒhrte Marktuntersuchung ergab fĂŒr dieses Zeichen einen Wiedererkennungswert von ĂŒber 90 %.cite-ref-43[43]
Das gĂŒltige Logo ist ein geschĂŒtztes Zeichen, das von Apotheken in Ăsterreich gefĂŒhrt werden darf, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Lagerungsvorschriften und Kennzeichnungen
FĂŒr Ăsterreich gelten folgende Lagerungsvorschriften:
âą Indifferenda sind leicht wirksame Substanzen. Das GefĂ€Ă, in dem ein Indifferendum gelagert wird, muss mit schwarzer Schrift auf weiĂem Hintergrund beschriftet sein.
âą Separanda sind stark wirksame Substanzen. Das GefĂ€Ă, in dem ein Separandum gelagert wird, muss mit roter Schrift auf weiĂem Hintergrund beschriftet sein. Separanda mĂŒssen separat von anderen Substanzen gelagert werden. HĂ€ufig werden sie in einem gesonderten Alphabet zusammengefasst. Auch Separanda im Ăbervorrat und Rezepturbehelfe, die Separanda enthalten, mĂŒssen getrennt von anderen Substanzen gelagert werden. Im österreichischen Arzneibuch (ĂAB) sind diese Substanzen mit dem Wort Separandum gekennzeichnet, in der österreichischen Arzneitaxe mit einem Kreuz +.
âą Venena (Plural von lateinisch Venenum âGiftâ) sind sehr stark wirksame Substanzen. Das GefĂ€Ă, in dem ein Venenum gelagert wird, muss mit weiĂer Schrift auf schwarzem Hintergrund beschriftet sein. Sie mĂŒssen auĂerdem in einem stĂ€ndig verschlossenem Schrank (Giftschrank) aufbewahrt werden. Der SchlĂŒssel dazu darf nicht stĂ€ndig stecken. Im Arzneibuch sind die entsprechenden Substanzen mit dem Wort Venenum gekennzeichnet, in der österreichischen Arzneitaxe mit 2 Kreuzen ++.
Bei Separanda und Venena musste frĂŒher zusĂ€tzlich noch die Einzelmaximaldosis (EMD â wie viel von dem Wirkstoff ein Mensch maximal auf einmal anwenden â zum Beispiel: schlucken, ⊠â darf) und die Tagesmaximaldosis (TMD â wie viel ein Mensch maximal ĂŒber den Tag verteilt anwenden darf) auf dem GefÀà angefĂŒhrt sein. Der Apotheker muss aber immer noch jedes Rezept daraufhin ĂŒberprĂŒfen.
Vor Licht zu schĂŒtzende Substanzen mĂŒssen in einem lichtundurchlĂ€ssigen GefÀà (KunststoffgefĂ€Ăe, PapiersĂ€cke usw.), oder in dunkelbraunem Glas, das den Anforderungen des Arzneibuchs entspricht, gelagert und abgegeben werden. StandgefĂ€Ăe aus blauem und grĂŒnem Glas dĂŒrfen dafĂŒr nicht verwendet werden, da sie nicht die vorgeschriebene WellenlĂ€nge des Lichts absorbieren. Im Arzneibuch steht der Hinweis âvor Licht geschĂŒtzt aufzubewahrenâ, in der Arzneitaxe ist die entsprechende Substanz mit einem âLâ gekennzeichnet. Die Lichtschutzbestimmungen betreffen aber nicht nur die zu schĂŒtzende Reinsubstanz, sondern auch sĂ€mtliche magistralen Zubereitungen, in denen sie verarbeitet sind.
Falls ein GlasgefÀà fĂŒr die Lagerung verwendet wird, muss es folgende Kriterien erfĂŒllen:
âą Dicke mindestens 2 mm
⹠Licht mit der WellenlÀnge von 410 Nanometer muss mindestens 98 % absorbiert werden
⹠Licht mit der WellenlÀnge von 700 nm muss mindestens zu 72 % durchgelassen werden
Diese Arzneimittelgruppen brauchen einen Lichtschutz:
âą Ătherische Ăle
âą Aromatische WĂ€sser
âą Collyria (Augentropfen )
âą Emulsionen
âą Fette, Ăle
âą Pflanzliche Drogen
âą SĂ€mtliche Fluid- und Trockenextrakte
âą Tinkturen (teilweise nur von direktem Sonnenlicht zu schĂŒtzen)
Diese PrĂ€parate sollen vor zu groĂem Einfluss von Licht, WĂ€rme, Strahlung usw. geschĂŒtzt werden. GrundsĂ€tzlich soll jedes Arzneimittel weitgehend vor direktem Sonnenlicht geschĂŒtzt werden. Gut schlieĂende GefĂ€Ăe sollen den Inhalt vor Verunreinigungen wie Schmutz oder Fremdstoffen schĂŒtzen. Dicht schlieĂende GefĂ€Ăe schĂŒtzen auch vor EinflĂŒssen durch die Luft (Kohlendioxid, Sauerstoff, Wasserdampf usw.), die sonst chemische VerĂ€nderungen hervorrufen wĂŒrden. AuĂerdem soll verhindert werden, dass flĂŒchtige Wirkstoffe in unzulĂ€ssigen Mengen entweichen (zum Beispiel bei Ă€therischen Ălen). Bei flĂŒchtigen Substanzen muss man aber auch darauf achten, dass das GefÀà nicht zu groĂ ist, da sonst zu viel Luft darin miteingeschlossen ist.
Gut schlieĂende GefĂ€Ăe sind:
âą Verschraubungen aus Bakelit oder anderen geeigneten Kunststoffen
⹠BlecheinsÀtze mit Deckeln
âą BehĂ€ltnisse mit gut schlieĂenden Deckeln aus Porzellan, Holz, Fayence oder geeigneten Kunststoffen
âą Blechdosen oder Pappdosen mit gut schlieĂenden Deckeln
Als dicht schlieĂend gelten:
âą GefĂ€Ăe mit Schraubverschluss mit Dichtung
âą GlasgefĂ€Ăe mit eingeschliffenem Stopfen
âą mit Gummi- oder angepassten Kunststoffstopfen verschlossene GefĂ€Ăe
Vorgeschriebenes Inventar
Das vorgeschriebene Inventar ist Ă€hnlich wie in Deutschland. Eine Apotheke muss in Ăsterreich auĂerdem ĂŒber Telefon, Fax und Internetzugang verfĂŒgen. Zudem muss ein netzunabhĂ€ngiges RadiogerĂ€t vorhanden sein.cite-ref-44[44]
Versandapotheken in Ăsterreich
In Ăsterreich ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten (§ 59 Arzneimittelgesetz). Online-Apotheken im Inland dĂŒrfen nur rezeptfreie PrĂ€parate versenden. Apotheken aus anderen EU-Staaten können rezeptfreie Arzneimittel liefern, wenn diese in Ăsterreich zugelassen sind und die Bestellung dem persönlichen Bedarf dient.cite-ref-45[45]
Bis 2015 war der gesamte Versandhandel fĂŒr österreichische Apotheken verboten. Stattdessen gab es erste Initiativen, wie die Plattform APOdirekt.at, die von 2014 bis 2017 von dem Ăsterreichischen Apothekerverband betrieben wurde. Ăber APOdirekt.at konnten Medikamente online reserviert und in einer Vor-Ort-Apotheke abgeholt werden (âClick & Collectâ). Mehr als die HĂ€lfte der österreichischen Apotheken waren daran beteiligt.cite-ref-46[46]
Trotz steigender Nachfrage liegt der Versandhandelsanteil mit rund 10,5 % unter dem europÀischen Durchschnitt.cite-ref-47[47]
Das seit 2022 verpflichtend eingefĂŒhrte E-Rezept erleichtert die elektronische Ausstellung von Verschreibungen, kann in Ăsterreich jedoch derzeit nur in stationĂ€ren Apotheken eingelöst werden. Eine Einlösung bei Online-Apotheken â wie sie beispielsweise in Deutschland möglich ist â ist aktuell rechtlich nicht zulĂ€ssig.cite-ref-48[48]
Die Apotheke in der Schweiz
Die höchstgelegene Apotheke Europas befindet sich auf der Bettmeralp VS auf 1946 m ĂŒ. M..
Welche Medikamente die schweizerischen Apotheken abgeben dĂŒrfen, ist durch die sogenannte Abgabekategorie geregelt.
Waren Apotheken bis 2007 ausschlieĂlich mit einem Symbol, das ein grĂŒnes Kreuz mit Waage und Ăskulapnatter darstellt, gekennzeichnet, so können sich Mitglieder der Pharmasuisse seit 2007 stattdessen mit einem Symbol kennzeichnen, das eine eingetragene Marke ist.cite-ref-50[50] Das neue Symbol stellt ein grĂŒnes Kreuz mit stilisierter Ăskulapnatter dar.
Apotheken in anderen LĂ€ndern
Litauen
Die gröĂte Apotheken-Kette in Litauen ist EurovaistinÄ (Umsatz von 172,7 Mio. Euro, 255 Apotheken), Tochterunternehmen von Euroapotheca (sie gehört dem gröĂten litauischen Konzern Vilniaus prekyba). Andere Ketten sind Nemuno vaistinÄ (Umsatz von 107 Mio. Euro, 300 Apotheken âCameliaâ), GintarinÄ vaistinÄ (Umsatz von 71,54 Mio. Euro, 225 Apotheken), Norfos vaistinÄ (91 âNâ-Apotheken).
Tansania
Die Arzneimittelversorgung in Tansania ist charakterisiert durch eine Kombination aus ca. 1.500 kommerziellen Apotheken in stÀdtischen Gebieten und 14.000 sogenannter Accredited Drug Dispensing Outlets (ADDOs), die vor allem in lÀndlichen Gebieten die Grundversorgung sicherstellen.cite-ref-51[51]cite-ref-tansania-daz-52-0[52]
WÀhrend kommerzielle Apotheken ein breiteres Spektrum an Arzneimitteln anbieten und in der Regel mit pharmazeutischem Fachpersonal besetzt sind, vertreiben ADDOs rezeptfreie und eine begrenzte Auswahl an verschreibungspflichtigen Medikamenten und das Personal erhÀlt eine vereinfachte Schulung zur Arzneimittelabgabe und grundlegendem Lagermanagement.
Hauptprobleme der Medikamentenversorgung in Tansania sind unzureichende Warenwirtschaftssysteme, mangelhafte StraĂenverhĂ€ltnisse sowie eine korrekte Lagerung bei KĂŒhlschrank- oder Raumtemperatur.cite-ref-tansania-daz-52-3[52]
Vereinigte Staaten
In den Vereinigten Staaten bestehen Apotheken (Pharmacies) entweder als selbstĂ€ndige Unternehmen oder als Abteilungen von SupermĂ€rkten oder Drogerien. Da Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind (Frei verkĂ€ufliche Medikamente), auch in SupermĂ€rkten, an Tankstellen usw. gehandelt werden dĂŒrfen, handeln amerikanische Apotheken vor allem mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Auch Versandapotheken sind weit verbreitet und werden von vielen Krankenversicherungsunternehmen gefördert. Eine Studie des National Center on Addiction and Substance Abuse der Columbia University ergab, dass 85 Prozent der US-amerikanischen VersandhĂ€ndler verschreibungspflichtige Arzneimittel wie etwa Valium oder Ritalin ohne Rezept verkaufen.cite-ref-53[53] Verbreitet sind, besonders in den Chinatowns, unabhĂ€ngige Apotheken, die auf die traditionelle chinesische Medizin spezialisiert sind.
Zu den Besonderheiten des amerikanischen Apothekenwesens gehört die Tatsache, dass der GroĂhandel Medikamente kaum in der Endverpackung liefert. Tabletten, Kapseln und Ă€hnliche lose Arzneimittel werden vom Apotheker aus der GroĂhandelsverpackung abgezĂ€hlt und â der Verschreibung entsprechend â in orangefarbenen Plastikdöschen abgepackt und etikettiert. Wenn Medikamente â wie zum Beispiel Antibiotika fĂŒr Kinder â in Pulverform geliefert, vor der Einnahme aber in Wasser aufgelöst werden mĂŒssen, geschieht auch dies in der Apotheke. Das individuelle Herstellen von Medikamenten, wie zum Beispiel Salben, ist in der Apotheke kaum verbreitet. Der Besuch in der Apotheke schlieĂt fĂŒr den Patienten aus diesen GrĂŒnden stets eine ca. halbstĂŒndige Wartezeit ein. Viele Drogerien bieten ihren Kunden, die wĂ€hrend der Wartezeit zum Beispiel zum Einkaufen fahren wollen, darum einen Drive-thru-Service an; Rezeptabgabe und Abholung des fertigen Medikaments erfolgen hier an einem Schalter, an dem der Patient ohne auszusteigen mit dem Auto vorfahren kann.
Neben dem konventionellen Ausstellen von Rezepten durch den behandelnden Arzt ist es in den USA auch ĂŒblich, dass Ărzte, Labore und Apotheken direkt miteinander kommunizieren. Wenn der Arzt zur Diagnosefindung eine Laboruntersuchung anordnet, kann das Labor der Apotheke direkte Anweisungen geben, und der Patient braucht nicht noch einmal beim Arzt vorzusprechen. Eine Beratung zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln findet in den groĂen Apothekenketten meist nicht statt. Einige Drogerien versuchen in jĂŒngster Zeit mit Erfolg, diese BeratungslĂŒcke durch eine kostenpflichtige Beratung durch medizinisches Hilfspersonal â meist Krankenpflegern â zu schlieĂen.
Weitere Apothekensymbole
Neben dem bereits erwĂ€hnten Ăskulapstab, der Schale der Hygieia, dem Mörser mit Pistill und dem â sind den meisten LĂ€ndern je nach behördlichen Verordnungen verschiedene Variationen eines grĂŒnen Kreuzes als Symbol fĂŒr Apotheken ĂŒblich. Dieses hat seinen Ursprung in der Flagge des Lazarus-Ordens. In anderen LĂ€ndern fehlen derartige Vorschriften ganz und es gibt auch verschiedene weitere Symbole:
Literatur
âą Willem Frans Daems: Die Termini technici âapotecaâ und âapotecariusâ im Mittelalter. In: Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 8, 1956, S. 39â52.
âą Werner Dressendörfer: SpĂ€tmittelalterliche Arzneitaxen des MĂŒnchner Stadtarztes Sigmund Gotzkircher aus dem Grazer Codex 311. Ein Beitrag zur FrĂŒhgeschichte des sĂŒddeutschen Apothekenwesens. (Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation LMU MĂŒnchen) Wellm, Pattensen bei Hannover, jetzt bei Königshausen & Neumann, WĂŒrzburg, 1978 (= WĂŒrzburger medizinhistorische Forschungen. Band 15).
âą Christoph Friedrich: Apotheker erinnern sich. Autobiographien aus drei Jahrhunderten. Govi-Verlag, Eschborn 2007, ISBN 978-3-7741-1072-4.
âą Radoslav FundĂĄrek: Taxa Pharmaceutica Posoniensis, ein bedeutsames Werk der tschechoslowakischen pharmazeutischen Literatur. In: Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 10, 1957, S. 87 ff.
âą Tammo Funke: Das Apothekenwesen in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1961 am Beispiel der LĂ€nder Niedersachsen und Bremen. Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-8047-3153-0.
⹠Werner Gaude: Die alte Apotheke. Eine tausendjÀhrige Kulturgeschichte. Stuttgart 1979; 2. Auflage ebenda 1986.
âą Dominique Jordan, Didier Ray: Apotheken und Drogerien. In: Gesundheitswesen Schweiz 2007â2009. Verlag Hans Huber, Bern 2007, ISBN 978-3-456-84422-0.
âą Timo Kieser: Apothekenrecht â EinfĂŒhrung und Grundlagen. Deutscher Apotheker Verlag, 2006, ISBN 3-7692-4040-5.
âą Andreas Molitor: Ungesunde VerhĂ€ltnisse. In: brand eins 4â2006, S. 118â124. ISSN 1438-9339.
âą Thomas Richter: Apothekenwesen. In: Werner E. Gerabek u. a. (Hrsg.): EnzyklopĂ€die Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 80â86.
âą Rudolf Schmitz: Ăber deutsche Apotheken des 13. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Etymologie des apotheca-apothecarius-Begriffs. In: Sudhoffs Archiv 45, 1961, S. 289â302.
âą Rudolf Schmitz: Apotheke, Apotheker. In: Lexikon des Mittelalters. Band 1. MĂŒnchen/ZĂŒrich 1980, Sp. 794â800.
âą Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Unter Mitarb. von Franz-Josef Kuhlen. Band I: Von den AnfĂ€ngen bis zum Ausgang des Mittelalters. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 1998 â ISBN 3-7741-0706-8.
âą Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. FortgefĂŒhrt von Christoph Friedrich und Wolf-Dieter MĂŒller-Jahncke. Band II: Von der FrĂŒhen Neuzeit bis zur Gegenwart. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 2005, ISBN 978-3-7741-1027-4.
âą Rainer Schnabel: Pharmazie in Wissenschaft und Praxis, dargestellt an der Geschichte der Klosterapotheken Altbayerns vom Jahre 800 bis 1800. MĂŒnchen 1965.
⹠H. G. Schwieger, Gottfried Zöbl: Die alte Apotheke. Hrsg. anlÀsslich des Deutschen Apothekertages 1954. Verbandstoff-Fabriken Paul Hartmann AG, Heidenheim 1954.
Weblinks
Commons
: Apotheken
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Apotheke
â BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Ăbersetzungen
Wikisource: Themenseite Pharmazie
â Quellen und Volltexte
âą Eine kleine Kulturgeschichte der Apotheke bei Monumente Online
Deutschland
âą VollstĂ€ndige Ăbersicht aller Apotheken Deutschlands
âą Offizielles Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker
Ăsterreich
âą VollstĂ€ndige Ăbersicht aller Apotheken Ăsterreichs
âą Offizielle Website der Ăsterreichischen Apotheker-Kammer
Einzelnachweise
cite-note-11. â JĂŒrgen Martin: Die âUlmer Wundarzneiâ. Einleitung â Text â Glossar zu einem Denkmal deutscher Fachprosa des 15. Jahrhunderts. Königshausen & Neumann, WĂŒrzburg 1991 (= WĂŒrzburger medizinhistorische Forschungen. Band 52), ISBN 3-88479-801-4 (zugleich Medizinische Dissertation WĂŒrzburg 1990), S. 113 (apotÄke, âappotegkâ [âŠ]).
cite-note-22. â Edwin Habel: Mittellateinisches Glossar (= Uni-TaschenbĂŒcher. Band 1551). (2. Auflage 1959) Mit einer EinfĂŒhrung von Heinz-Dieter Heimann hrsg. von Friedrich Göbel, Paderborn 1989, ISBN 3-506-99398-4, Sp. 21.
cite-note-33. â Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage, hrsg. von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck (â21. unverĂ€nderte Auflageâ) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 28.
cite-note-44. â Franz Dornseiff: Die griechischen Wörter im Deutschen. De Gruyter, Berlin 1950, S. 60 und 113.
cite-note-55. â August Mau: Apotheca. In: Paulys RealencyclopĂ€die der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II,1, Stuttgart 1895, Sp. 184.
cite-note-66. â Conrad Brunner: Ăber Medizin und Krankenpflege im Mittelalter in schweizerischen Landen. Orell FĂŒssli, ZĂŒrich 1922 (= Veröffentlichungen der Schweizerischen Gesellschaft fĂŒr Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften. Band 1), S. 34 und 80â81. (Textarchiv â Internet Archive).
cite-note-77. â Peter Kolb: Das Spital- und Gesundheitswesen. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt WĂŒrzburg. 4 BĂ€nde, Band I-III/2 (I: Von den AnfĂ€ngen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs. 2001, ISBN 3-8062-1465-4; II: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Ăbergang an das Königreich Bayern 1814. 2004, ISBN 3-8062-1477-8; III/1â2: Vom Ăbergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9), Theiss, Stuttgart 2001â2007, Band 1, 2001, S. 386â409 und 647â653, hier: S. 407â408 (Apotheker).
cite-note-88. â Gesetz ĂŒber den Ăffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen, hier § 20, ArzneimittelĂŒberwachung und Sozialpharmazie.
cite-note-99. â Bundesamt fĂŒr Gesundheit BAG: Arzneimittel. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 4. Juli 2018; abgerufen am 4. Juli 2018.
cite-note-1010. â Landesapothekerverband Baden-WĂŒrttemberg (Memento vom 14. Dezember 2009 im Internet Archive).
cite-note-1111. â H. G. Schwieger, Gottfried Zöbl: Die alte Apotheke. Hrsg. anlĂ€sslich des Deutschen Apothekertages 1954. Verbandstoff-Fabriken Paul Hartmann AG, Heidenheim 1954, S. 5.
cite-note-1212. â Christina Becela-Deller: Ruta graveolens L. Eine Heilpflanze in kunst- und kulturhistorischer Bedeutung. (Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation WĂŒrzburg 1994) Königshausen & Neumann, WĂŒrzburg 1998 (= WĂŒrzburger medizinhistorische Forschungen. Band 65). ISBN 3-8260-1667-X, S. 120.
cite-note-1313. â Wolfgang-Hagen Hein, Kurt Sappert: Die Medizinalordnung Friedrich II. Eine pharmaziehistorische Studie. Eutin 1957 (= Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 12).
cite-note-1414. â Gundolf Keil: Medizinalordnung Friedrichs II. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): EnzyklopĂ€die Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 950.
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cite-note-1919. â Gundolf Keil: Rezension von Elena Roussanova: Deutsche EinflĂŒsse auf die Entwicklung der Pharmazie im Russischen Kaiserreich. Ein Handbuch (= Relationes, Schriftenreihe des Vorhabesns âWissenschaftsbeziehungen im 19. Jahrhundert zwischen Deutschland und Russland auf den Gebieten Chemie, Pharmazie und Medizinâ bei der SĂ€chsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Band 19). Shaker, Aachen 2016, ISBN 978-3-8440-4419-5. In: Medizinhistorische Mitteilungen. Band 35, 2016 (2018), S. 295â299, hier: S. 297.
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