Micron Document
____ _ _ _ _
| _ \ ___ | |_ (_) _ __ ___ __| | (_) __ _
| |_) | / _ \ | __| | | | '_ \ / _ \ / _| | | | / _ |
| _ < | __/ | |_ | | | |_) | | __/ | (_| | | | | (_| |
|_| \_\ \___| \__| |_| | .__/ \___| \__,_| |_| \__,_|
|_|


The NomadNet German Wikipedia | Archives | Info
- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b- `b

🔍 Search

ÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻÂŻ

Apotheke
──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────
top
Als Apotheke wird ein Ort bezeichnet, an dem Arzneimittel und Medizinprodukte abgegeben, geprĂŒft und hergestellt werden. Zudem ist es eine Hauptaufgabe des Apothekers und des ĂŒbrigen Apothekenpersonals, die Kunden zu beraten, sie ĂŒber unerwĂŒnschte Wirkungen aufzuklĂ€ren und mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln aufzudecken. ZusĂ€tzlich zu der Abgabe von Medikamenten verkaufen Apotheken auch „apothekenĂŒbliche Artikel“ wie NahrungsergĂ€nzungsmittel, kosmetische Erzeugnisse und weitere Waren mit gesundheitsförderndem Bezug.

Contents

‱ Auftrag
‱ Geschichte
‱ Litauen
‱ Tansania
‱ Literatur
‱ Weblinks

──────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────────

Wortursprung

Das Wort „Apotheke“ (mittelhochdeutsch apotēke, „Apotheke, Spezereiladen“cite-ref-1[1]) stammt ĂŒber lateinisch apotheca (mittellateinisch auch apoteca), ‚Kramladen‘, ‚Apotheke‘,cite-ref-2[2] von altgriechisch áŒ€Ï€ÎżÎžÎźÎșη apothᾗkē (von griechisch apo-: in Zusammensetzungen ‚fort‘, ‚ab‘, ‚weg‘; thᾗkē: ‚Kasten, Abstellraum, Vorratskammer, BehĂ€ltnis, Ladentisch, Theke‘, von τÎčΞέΜαÎč tithenai ‚setzen, stellen, legen‘), was wörtlich ‚Ablage (Lager, Ablage, Niederlage, Depot, Aufbewahrungsort, Speicher)‘ fĂŒr VorrĂ€te im Allgemeinen bedeutet.cite-ref-3[3]cite-ref-4[4] Bei Galenos war mit apoteca ein Aufbewahrungsort fĂŒr BĂŒcher gemeint. HĂ€ufig bezeichnete es wie beim römischen Agrarschriftsteller Columella das meist oben im Hause gelegene Weinlager, wo der Wein in Amphoren bewahrt wurde.cite-ref-5[5] In Klöstern wurde lateinisch apotheca der Raum zur Aufbewahrung von HeilkrĂ€utern („KrĂ€uterkammer“)cite-ref-6[6] bezeichnet. Im Hochmittelalter bezeichnete apotheca ĂŒblicherweise eine Warenniederlage, einen Kramladen oder eine Verkaufsbude fĂŒr GewĂŒrze, betrieben vom apothecarius.cite-ref-7[7]

Auftrag

In Deutschland und in Österreich erfĂŒllt die Apotheke den gesetzlichen Auftrag als Teil des Gesundheitssystems, die ordnungsgemĂ€ĂŸe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies ist in den jeweiligen Apothekengesetzen (Deutschland, Österreich) geregelt.

In der Schweiz hingegen ist die Medikamentenabgabe im Heilmittelgesetz geregelt, nach ihr dĂŒrfen Apotheker Medikamente abgeben. DarĂŒber hinaus kennen, da das Apothekerwesen kantonal geregelt ist, 14 Kantone die Selbstdispensation durch Ärzte. Eine solche Selbstdispensation existiert in Deutschland einzig in der Form der tierĂ€rztlichen Hausapotheke, in Österreich in Form der Ă€rztlichen Hausapotheke fĂŒr humanmedizinische Arzneimittel und in der Form der tierĂ€rztlichen Hausapotheke. Hierbei handelt es sich um eine Abgabestelle.

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird in Deutschland von den BundeslĂ€ndern ĂŒberwacht. In Nordrhein-Westfalen sind hauptamtlich beschĂ€ftigte Amtsapotheker in den Kreisen und kreisfreien StĂ€dten fĂŒr die Überwachung zustĂ€ndig.cite-ref-8[8]

Verkauf von Medikamenten

Apotheken dĂŒrfen Medikamente verkaufen, da sie Waren besonderer Art sind und oft ErklĂ€rung und Beratung in besonderem Ausmaß erfordern. WĂ€hrend in Deutschland und in Österreich ausschließlich Apotheken Medikamente verkaufen dĂŒrfen, ist in der Schweiz die Selbstdispensation durch Ärzte erlaubt.

Der Verkauf muss durch pharmazeutisches Personal erfolgen. In Deutschland dĂŒrfen Apotheken mit einer Versandhandelsgenehmigung Medikamente im Versand auch ĂŒber LĂ€ndergrenzen hinaus vertreiben.

Vorschriften zur Regelung der Abgabepreise von Arzneimitteln finden sich in Deutschland in der Arzneimittelpreisverordnung, fĂŒr die Schweiz ist das Bundesamt fĂŒr Gesundheit zustĂ€ndig, es stellt eine SpezialitĂ€tenliste (SL) her.cite-ref-9[9]

Leitung der Apotheke

Apotheken dĂŒrfen nur von einem staatlich geprĂŒften Apotheker gefĂŒhrt werden.

In Deutschland kann fĂŒr vier Wochen pro Jahr, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub des Apothekers, eine Vertretung durch einen Pharmazieingenieur oder Apothekerassistenten erfolgen; bei Abwesenheit bis zu drei Monaten oder im Falle einer Haupt- bzw. Krankenhausapotheke ist die Vertretung durch einen Apotheker vorgeschrieben.

Siehe auch

:

Apothekenpersonal

Die Apotheke in Deutschland

Geschichte

Siehe auch

:

Pharmaziegeschichte

Im 8. und 9. Jahrhundert gab es in der arabischen Welt – in Bagdad und Damaskus – Drogen- und GewĂŒrzhĂ€ndler, die zusammen mit den heilkundigen Mönchen der abendlĂ€ndischen Klöster als VorlĂ€ufer der Apotheker bezeichnet werden könnten.cite-ref-10[10]

Eine im St. Galler Klosterplan aus dem 9. Jahrhundert erwĂ€hnte Ablagekammer fĂŒr HeilkrĂ€uter kann ebenfalls als Vorform der heutigen Apotheke angesehen werden.cite-ref-11[11]

Standeskritische Bemerkungen im Liber iste, im Circa instans und bei Guido d’Arezzo dem JĂŒngeren (im Liber mitis um 1170) sowie ein Apothekereid aus Montpellier in Frankreich von 1180 lassen erkennen, dass es den Beruf des Apothekers auch im Abendland des 12. Jahrhunderts gab.cite-ref-12[12]

Um 1241 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. im Königreich Sizilien das „Edikt von Salerno“ (auch „Constitutiones“ oder Medizinalordnung genannt)cite-ref-13[13]cite-ref-14[14] erlassen: die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker. Ärzte durften keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein. Arzneimittelpreise wurden mit einer in der Medizinalordnung enthaltenen Taxe der Heilmittel gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Das Edikt von Salerno mit seinen Medizinalgesetzen stand somit am Anfang des abendlĂ€ndischen Apothekenwesencite-ref-15[15] und wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa. Eine deutsche Apotheke wird in der Trier’schen Chronik von 1241 erstmals erwĂ€hnt, und das wohl erste deutsche Apothekenprivileg ist das von dem Markgrafen Otto IV. von Brandenburg 1303 fĂŒr eine Apotheke in Prenzlau erteilte Privileg. Ähnliche Privilegien folgten 1305 fĂŒr Görlitz, 1310 fĂŒr Straßburg, 1318 fĂŒr Hildesheim und Mitte des 14. Jahrhunderts fĂŒr Prag und Hamburg.cite-ref-16[16] Auf Grund der Schriften von Nicolaus aus Salerno (Nicolaus Praepositus, Verfasser des Antidotarium Nicolai) und Johannes von Damaskus wurde um 1345 in Breslau die Medizinalordnung Karls IV. veröffentlicht, welche eine der Ă€ltesten mitteleuropĂ€ischen Arzneitaxen darstellt und Preise fĂŒr Simplicia und Compositacite-ref-17[17] enthĂ€lt.

Nach der Erlassung der Medizinalordnung entstanden stĂ€dtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegrĂŒndet werden dĂŒrfen.

Im Laufe des 14. Jahrhunderts wandeln sich die Apotheker vom fliegenden HĂ€ndler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, GewĂŒrze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lateinisch officina) herstellt. Aus dieser Zeit stammt auch die Ă€lteste Apotheke Europas, die noch heute an derselben Stelle betrieben wird: Eine Urkunde von 1241 mit dem Siegel der Stadt Trier (Landeshauptarchiv Koblenz) dokumentiert die Schenkung einer Apotheke am Trierer Hauptmarkt. Sie trĂ€gt heute den Namen Löwen-Apotheke.cite-ref-18[18] Seit dem Jahr 1317 befindet sich im Franziskanerkloster der Stadt Dubrovnik eine der Ă€ltesten Apotheken Europas. Auch die Tallinner Ratsapotheke zĂ€hlt zu den Ă€ltesten Apotheken Europas, die heute noch in Betrieb sind.

Die Àltesten nachweisbaren von deutschstÀmmigen Apothekern geleiteten Offizinen in Russland bestanden in den HansestÀdten Riga (1357) und Reval (1421).cite-ref-19[19]

SpÀter verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin in die Rezeptur, doch noch heute werden (in Fachkreisen) der Verkaufsraum, die ArbeitsrÀume einer Apotheke oder (veraltet) die Apotheke selbst als Offizin bezeichnet.

Da die Wirtschaftlichkeit von Apotheken auch damals stark von Seuchen und Epidemien abhĂ€ngig war, gab es mancherorts Versorgungsprobleme, wenn lĂ€ngere Zeit keine solche auftraten. Um dem vorzubeugen, wurden im 15. Jahrhundert beispielsweise in Niederösterreich durch die LandstĂ€nde sogenannte Landschafts-Apotheken errichtet. Zum Warensortiment (im Warenlager, lateinisch pigmentariumcite-ref-20[20]) einer Apotheke gehörten auch nicht nur fĂŒr die Heilkunde verwendete Substanzen (zum Beispiel Salmiak, Vitriol, Schwefel, Auripigment und GrĂŒnspan, etwa zur Herstellung von Schießpulvercite-ref-21[21]

Im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten sich die deutschen Apotheken vom Ort der Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen ĂŒber die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin, ThĂŒringen und im Königreich Sachsen konzentrierte sich die pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre in Deutschland.

Zu den ersten homöopathischen Apotheken gehörte die in Neudietenburg im Herzogtum Sachsen-Gotha von Theodor Lappe (1802–1882), die auch Samuel Hahnemann belieferte und 1832 von Ludwig Griesselich erwĂ€hnt wird. Der Apotheker Lappe gehörte dem Centralverein homöopathischer Ärzte Deutschlands an, zu dessen Mitgliedern auch andere Apotheker gehörten. Einer der bekanntesten und geschĂ€ftstĂŒchigsten homöopathischen Apotheker war Willmar Schwabe (1839–1917) in Leipzig.cite-ref-22[22]

Durch die Errungenschaften der pharmazeutischen Industrie beginnt Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschĂ€ftigt sich die Apotheke zunehmend mit der PrĂŒfung der QualitĂ€t und IdentitĂ€t von Arzneimitteln und der Beratung rund um Arzneimittel.

Im Jahr 1958 wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (siehe Apotheken-Urteil) die Niederlassungsfreiheit fĂŒr Apotheken eingefĂŒhrt, sodass seitdem jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhĂ€ngig vom Bedarf eröffnen darf. Wegen der Arzneimittelpreisverordnung, die einheitliche Arzneimittelpreise fĂŒr ganz Deutschland festlegte, bestand damals kein Preiswettbewerb der Apotheken. 2004 wurde die Preisbindung fĂŒr OTC-Arzneimittel aufgehoben, im Oktober 2016 fiel durch das Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) fĂŒr auslĂ€ndische VersandhĂ€ndler die in der Arzneimittelpreisverordnung festgelegte Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente. Der EuGH hatte sie als mit der unionsrechtlichen Warenverkehrsfreiheit fĂŒr unvereinbar erklĂ€rt.cite-ref-23[23] FĂŒr deutsche Apotheken – inklusive solcher mit Versandhandelserlaubnis („Versandapotheken“) – hingegen hat die Arzneimittelpreisbindung fĂŒr verschreibungspflichtige Arzneimittel weiterhin Bestand.

In der sowjetischen Besatzungszone verfĂŒgte die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) am 22. Juni 1949 die Enteignung der Apotheken und damit wurden auch alle Rechte fĂŒr erloschen erklĂ€rt. EigentĂŒmer, die selbst Apotheker waren, erhielten aber das Recht den Betrieb als „Apotheke im Privatbesitz“ weiterfĂŒhren zu können, wenn die Betriebsabgaben abgefĂŒhrt wurden. Von den EigentĂŒmern oder Erben verpachtete Apotheken wurden zu „Landesapotheken“, die EigentĂŒmer erhielten als EntschĂ€digung einen Anteil aus dem Aufkommen der „Betriebsabgaben“. Erst 1954 wurden genaue BetrĂ€ge der EntschĂ€digungen festgesetzt und betrugen 30 bis 50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes, abzĂŒglich möglicher ForderungsbetrĂ€ge an die Apotheken. Die Auszahlung erfolgte planwirtschaftlich nach fĂŒnf Jahren.

Neu errichtete Apotheken in der Deutschen Demokratischen Republik waren grundsĂ€tzlich „Landesapotheken“, die verpachtet oder als Poliklinik-Apotheken verwaltet wurden. Die Anzahl der „Apotheken im Privatbesitz“ betrug 1956 rund 298 von 1.533 Apotheken (= 19,4 %) und die Zahl verringerte sich stetig, bis es nur noch „Landesapotheken“ oder Apotheken an Polikliniken gab. Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Möglichkeiten wanderten viele vollausgebildete Apotheker ab 1951 in den Westen aus, so dass die staatliche FĂŒhrung sich gezwungen sah, nach sowjetischem Vorbild sogenannte Pharmazieingenieure als mittleres medizinisches Personal mit Ausbildung auf Fachschulen, zum Beispiel der damaligen Pharmazieschule Leipzig, einzufĂŒhren.

Seit 2009 geht die Zahl der Apotheken in Deutschland von einem Höchststand von 21.000 Apotheken immer weiter zurĂŒck. 2023 gab es in Deutschland noch 17.571 Apotheken.cite-ref-24[24] Experten sprechen inzwischen von einem „Apothekensterben“ und warnen, die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sei demnĂ€chst akut gefĂ€hrdet. Hauptgrund fĂŒr den RĂŒckgang der Zahl der Apotheken sei die VergĂŒtung, die seit 2013 nicht mehr erhöht wurde, sowie attraktivere Arbeitsbedingungen in der pharmazeutischen Industrie gegenĂŒber einer Niederlassung als selbstĂ€ndiger Apotheker.cite-ref-25[25]

Museen

Siehe auch

:

Liste von Apothekenmuseen

Die geschichtliche Entwicklung des Apothekenwesens, der Gewinnung von Wirkstoffen, der Herstellung von Arzneien und des Berufsstandes der Apotheker bringen auch die Museen nahe, die sich mit diesen Themen befassen. In Deutschland gibt es davon rund 40, etwa das Deutsche Apotheken-Museum in Heidelberg. Das Pharmaziemuseum der UniversitĂ€t Basel beherbergt eine der weltweit grĂ¶ĂŸten Sammlungen zur Geschichte der Pharmazie. Weitere Apothekenmuseen finden sich beispielsweise in Brixen, Lissabon oder Budapest.

Kennzeichen der Apotheke

Heutiges Kennzeichen

Seit 1951 wird in Westdeutschland der Entwurf von Fritz Rupprecht Mathieu mit Äskulapschlange und Arzneikelch verwendet.cite-ref-26[26] Es basiert auf einem Entwurf von Ernst Paul Weise, der bei einem Wettbewerb der Deutschen Apothekerschaft fĂŒr ein neues Apothekensignet 1936 den ersten Preis erhielt. Das Symbol ist auch als „Schale der Hygieia“ bekannt. Das Apotheken-A – gemĂ€ĂŸ Zeichensatzung ein rotes „großes gotisches A auf weißem Grund mit in weißer AusfĂŒhrung eingezeichnetem Arzneikelch mit Schlange“ – ist beim Deutschen Patentamt als offizielles Verbandszeichen des deutschen Apothekerverbandes (DAV) eingetragen und darf nur in der genannten Form und unter strikter Beachtung der Zeichensatzung verwendet werden.

Das Apotheken-A ist nur in Deutschland ĂŒblich. Weniger gebrĂ€uchlich ist hier das internationale Symbol, das grĂŒne Kreuz (siehe unten). An Orten mit internationalem Publikumsverkehr – wie Großstadtbahnhöfen oder FlughĂ€fen – wird dieses bisweilen zusĂ€tzlich zum Apotheken-A verwendet.

Historische Kennzeichen

Jahrhundertelang wurde auf bildlichen Darstellungen der Apotheker durch die Handwaage gekennzeichnet. Der Bedarf fĂŒr ein einheitliches Apothekenlogo kam jedoch erst im 20. Jahrhundert auf. ZunĂ€chst wurde oft das weiße Kreuz auf rotem Grund verwendet, was jedoch wegen der Ähnlichkeit mit dem Schweizer Staatswappen rechtlich problematisch war. Außerdem war dieses Symbol ebenso wenig eindeutig wie der gelegentlich verwendete Mörser, denn auch die Drogerien nutzten beide Symbole.

Zur Abgrenzung wurde ein eindeutiges, deutschlandweit einheitliches Logo benötigt. 1929/30 siegte in einem Wettbewerb der Firma Verunda das von der Bauhaus-Schule inspirierte „Drei-Löffel-Flasche“-Zeichen, das eine dreimal tĂ€gliche Einnahme eines flĂŒssigen Arzneimittels symbolisiert. Nach fĂŒnf Jahren wurde es immerhin von rund einem Drittel aller Apotheken genutzt; es blieb jedoch wegen seines „schockierend modernen“ Stils umstritten. Das angeblich einzige erhaltene Drei-Löffel-Symbol wird im Deutschen Apotheken-Museum im Heidelberger Schloss gezeigt.

Ein neuerlicher Wettbewerb 1936 wurde unter der Ägide des seit 1933 amtierenden „ReichsapothekenfĂŒhrers“ Albert Schmierer vom roten A gewonnen; doch das ursprĂŒnglich im Entwurf vorgesehene weiße Kreuz wurde wegen der Ähnlichkeit zum Schweizerkreuz verworfen und durch die „zeitgemĂ€ĂŸe“ Lebens-Rune ersetzt.cite-ref-27[27] Das neue Apotheken-A wurde 1937 flĂ€chendeckend eingefĂŒhrt und wurde schnell bekannt. Nach dem Krieg war jedoch die Verwendung der Runenzeichen nicht mehr zulĂ€ssig, so dass wiederum eine Neugestaltung des Zeichens nötig wurde.

Im 18. Jahrhundert war unter anderem der Schwertfisch, etwa ĂŒber dem Ladentisch hĂ€ngend, ein verbreitetes Wahrzeichen der Apotheken (auch „StoßzĂ€hne vom Einhorn“ gehörten gelegentlich zur Ausstattung).cite-ref-28[28] In historischen Abbildungen von Apotheken existiert oft ein von der Decke herabhĂ€ngendes, ausgestopftes Krokodil. Das Reptil galt als fremdartig und exotisch und alles, was diesen Kriterien entsprach, galt gleichermaßen als gesund und wurde gemeinhin als heilungsfördernd angesehen.cite-ref-z-29-0[29]

Gesetzliche Regelungen

Heute ist die Apotheke sowohl als Institution und Unternehmen mehr denn je zahlreichen gesetzlichen Regelungen wie dem Arzneimittelgesetz, der Apothekenbetriebsordnung und dem Sozialgesetzbuch (Deutschland) unterworfen. Dies zwĂ€ngt sie in ein enges Korsett, das wenig FlexibilitĂ€t fĂŒr moderne UnternehmensfĂŒhrung in Sachen Preis-, Kommunikations- und Produktpolitik lĂ€sst. Hauptaugenmerk der Apotheken sollte nach dem SelbstverstĂ€ndnis der Apotheker die unabhĂ€ngige Beratung der Patienten respektive Kunden sein. Oftmals geraten aber der durch andauernde GesetzesĂ€nderungen politisch induzierte Zwang nach Umsatzsteigerung und der Wunsch, das Beste fĂŒr den Kunden zu tun, miteinander in Konflikt. Die Aufforderung zu freiem Wettbewerb der Apotheken untereinander mit einer legitimen Verbilligung von Arzneimittel sehen viele Apotheker einerseits mit der Gefahr der schlechteren Beratung und eines schĂ€dlichen Mehrverbrauchs an Arzneimitteln fĂŒr die Patienten, andererseits mit existenzgefĂ€hrdenden wirtschaftlichen Risiken verbunden.

internetapothekenUm Interessenkonflikten zu begegnen, wurde die vormals relative Preisbildung fĂŒr verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar 2004 auf einen Aufschlag von 3 Prozent, zuzĂŒglich eines Festzuschlags je Packung umgestellt. Andererseits ließ der Gesetzgeber mit dem Ziel einer Wettbewerbintensivierung das Versandverbot und die Preisbindung fĂŒr nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Arzneimittel) fallen und lockerte das sogenannte Mehrbesitzverbot. Seitdem ist es Apothekern erlaubt, bis zu drei Filialapotheken zu besitzen und bei entsprechenden Voraussetzungen Arzneimittel auch zu versenden. Es entstanden zahlreiche Versandapotheken (online-apotheke„Online-Apotheken“, „Internetapotheken“) in Deutschland sowie in NachbarlĂ€ndern, beispielsweise in den Niederlanden, in der Schweiz oder in Tschechien.

Wer eine Apotheke betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zustÀndigen Behörde (Personalkonzession).

Zum Schutze der Gesundheit der Bevölkerung darf nur ein approbierter Apotheker eine Apotheke besitzen (Fremdbesitzverbot). Kapitalgesellschaften dĂŒrfen hingegen keine Apotheken betreiben. In den letzten Jahren wurde oft vermutet, dass das deutsche Fremd- und Mehrbesitzverbot europarechtlich unzulĂ€ssig sei. Am 19. Mai 2009 stellte der EuropĂ€ische Gerichtshof jedoch fest, dass die mit dem Fremdbesitzverbot einhergehenden BeschrĂ€nkungen der Niederlassungsfreiheit nicht unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig seien und mit EuropĂ€ischem Recht in Einklang stĂŒnden. Damit bleibt der Fremdbesitz in Deutschland weiterhin verboten. Die Richter folgten der Argumentation, dass die LĂ€nder entsprechende Regelungen erlassen dĂŒrften, wenn sie dies zum Schutze der Gesundheit fĂŒr erforderlich halten.cite-ref-focus-30-0[30]

Apothekenpflicht

Arzneimittel, die einer Beratung bedĂŒrfen und daher nur in Apotheken verkauft werden dĂŒrfen, unterliegen der Apothekenpflicht. Dadurch soll die Arzneimittelsicherheit gewĂ€hrt werden. Ein Rezept ist dafĂŒr nicht erforderlich, solange das Medikament nicht verschreibungspflichtig ist.

Die einfache Apothekenpflicht regelt sich nach § 43 Arzneimittelgesetz. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind vereinfacht ausgedrĂŒckt Arzneimittel, die nur durch pharmazeutisches Personal abgegeben werden dĂŒrfen. Es besteht seitens des pharmazeutischen Personals Beratungspflicht (es sei denn, der Kunde lehnt eine Beratung ausdrĂŒcklich ab). Entsprechende offene Fragen sollten daher bei der Abgabe gestellt werden, um den Beratungsbedarf abzuklĂ€ren. Versandapotheken sind dazu verpflichtet, diese Beratung in anderer angemessener Form zum Beispiel per E-Mail oder Telefon durchzufĂŒhren. Auch diese Form der Beratung darf ausschließlich durch pharmazeutisches Personal durchgefĂŒhrt werden. Oft erkennt ein Kunde zunĂ€chst gar nicht, dass ein Beratungsbedarf besteht, etwa wenn er ein Mittel verlangt, das gar nicht zu seinen Beschwerden passt. Aus demselben Grunde besteht fĂŒr apothekenpflichtige Arzneimittel ein Selbstbedienungsverbot.

Siehe auch

:

Telepharmazie

Vorgeschriebenes Inventar

Nach § 5 der Apothekenbetriebsordnung mĂŒssen in der Apotheke an Fachliteratur vorhanden sein:

‱ wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Herstellung und PrĂŒfung von Arzneimitteln und Ausgangsstoffen nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln im Rahmen des Apothekenbetriebs notwendig sind. Die Verordnung nennt an dieser Stelle nicht abschließend das Arzneibuch (in Deutschland bestehend aus dem EuropĂ€ischen Arzneibuch, dem Deutschen Arzneibuch und dem Homöopathischen Arzneibuch), den Deutschen Arzneimittel-Codex und das Synonym-Verzeichnis zum Arzneibuch, welches gebrĂ€uchlichen Bezeichnungen fĂŒr Arzneimittel und Ausgangsstoffe auflistet,
‱ wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Information und Beratung des Kunden ĂŒber Arzneimittel notwendig sind, insbesondere Informationsmaterial ĂŒber die Zusammensetzung, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, Dosierungsanleitung und die Hersteller der gebrĂ€uchlichen Fertigarzneimittel sowie ĂŒber die gebrĂ€uchlichen Dosierungen von Arzneimitteln (zum Beispiel Rote Liste, Kommentar zum Arzneibuch),
‱ wissenschaftliche Hilfsmittel, die zur Information und Beratung der zur AusĂŒbung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen ĂŒber Arzneimittel erforderlich sind,
‱ Texte der geltenden Vorschriften des Apotheken-, Arzneimittel-, BetĂ€ubungsmittel-, Heilmittelwerbe- und Chemikalienrechts.

Ferner wird in der Apothekenbetriebsordnung geregelt, welche GerĂ€te vorrĂ€tig sein mĂŒssen.cite-ref-31[31]

Filialapotheken

Seit 1. Januar 2004 dĂŒrfen in Deutschland die Apothekeninhaber neben ihrer (dann) Hauptapotheke bis zu drei weitere öffentliche Apotheken, sog. Filialapotheken, betreiben (eingeschrĂ€nkter Mehrbesitz gemĂ€ĂŸ § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 4 und 5 Apothekengesetz). Folgende Bedingungen sind dafĂŒr zu erfĂŒllen:

‱ Nur ein approbierter Apotheker mit einer (Haupt-)Apotheke, in der er selbst verantwortlich tĂ€tig ist, kann Filialapotheken eröffnen bzw. besitzen.
‱ Eine Filialapotheke muss in demselben oder zumindest in einem benachbarten Kreis (bzw. der kreisfreien Stadt) liegen.
‱ Eine Filialapotheke ist sowohl in sachlicher als auch in personeller Hinsicht genauso auszustatten wie eine Vollapotheke.
‱ FĂŒr jede Filiale ist ein ebenfalls approbierter Apotheker als verantwortlicher Apothekenleiter zu benennen.
‱ Der Inhaber einer Erlaubnis zum Betreiben einer Filialapotheke („ErlaubnistrĂ€ger“) darf sich nicht von einem Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieur vertreten lassen, sondern ausschließlich von einem anderen approbierten Apotheker. Die Vertretung der Apothekenleiter der Filialapotheke(n) durch Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieure ist dagegen zulĂ€ssig, wie bei jeder anderen öffentlichen Apotheke auch (vgl. Apothekenleitung).

Apothekenkooperationen

→

Hauptartikel

:

Apothekenkooperation

Abzugrenzen von Filialapotheken sind sogenannte Apothekenkooperationen. Eine solche Kooperation verfolgt im Wesentlichen das Ziel, gemeinsame Werbeaktionen zu initiieren und Einkaufsvorteile zu erzielen – also Kostenersparnis. Die teilnehmenden Apotheken bleiben dabei rechtlich selbstĂ€ndig und die gesetzlichen Bestimmungen ĂŒber die Gesellschaftsform von Apotheken unberĂŒhrt: Der Apotheker ist weiterhin selbstĂ€ndiger Unternehmer mit einem bis zu maximal vier Gewerbebetrieben.

Daneben existierten Bestrebungen, die Kompetenz als Kooperation auf die Partnerschaft mit gesetzlichen Krankenkassen auszudehnen. Beispiele fĂŒr Kooperationen mit insgesamt etwa 7.000 Mitgliedern sind der Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA; mit alleine etwa 3.600 Mitgliedern), vivesco, mea – meine apotheke, parmapharm und einige andere mehr.

Apothekenketten

Apothekenketten sind in Deutschland weiterhin verboten, abgesehen von „Mini-Ketten“ aus bis zu vier Apotheken im Besitz desselben Apothekers (siehe Filialapotheke). Einige Apotheken-Kooperationen treten allerdings in der Öffentlichkeit so auf, als seien sie Apothekenketten, so zum Beispiel DocMorris; diese Apotheken waren jedoch rechtlich selbstĂ€ndige Einzelbetriebe; sie nutzten lediglich gegen Zahlung einer LizenzgebĂŒhr das „DocMorris“-Logo. UrsprĂŒnglich wollte der DocMorris-Mutterkonzern, der PharmagroßhĂ€ndler Celesio, in Deutschland eine Apothekenkette aufbauen; er hatte gehofft, dass das deutsche Fremdbesitzverbot (Eigentum einer Apotheke durch einen Nichtapotheker oder Kapitalgesellschaft) durch den EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) gekippt werde; eine erste Filiale wurde 2006 in SaarbrĂŒcken eröffnet (was zwar rechtswidrig war, jedoch von der saarlĂ€ndischen Regierung genehmigt wurde mit der BegrĂŒndung, das deutsche Fremdbesitzverbot wĂŒrde ohnehin vom EuGH gekippt werden). Am 19. Mai 2009 bestĂ€tigte jedoch der EuGH, dass das deutsche Fremdbesitzverbot durchaus mit europĂ€ischem Recht vereinbar ist; Apothekenketten bleiben also weiterhin verboten.cite-ref-focus-30-1[30] Apothekerorganisationen wie ABDA und VDPP begrĂŒĂŸten das Urteil als Sieg fĂŒr den Verbraucherschutz.cite-ref-32[32] Nach dem Verkauf von DocMorris an die Zur Rose AG in der Schweizcite-ref-33[33]cite-ref-34[34] kĂŒndigte diese sĂ€mtliche Franchise-VertrĂ€ge mit niedergelassenen Deutschen Apotheken, womit der Name „DocMorris“ von diesen nach Ende der LizenzvertrĂ€ge nicht mehr weiter genutzt werden durfte. Seit Ende 2012 verschwand somit nach und nach der Name DocMorris allmĂ€hlich aus den InnenstĂ€dten, Vororten und Einkaufscentern. Zum Jahresende 2017 endeten die letzten VertrĂ€ge.cite-ref-35[35]

Versandapotheken

→

Hauptartikel

:

Arzneimittelversandhandel in Deutschland

Aus grundsĂ€tzlichen ErwĂ€gungen war der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland bis 2003 untersagt. Das Verbot wurde erst Ende der 1990er-Jahre in das Apothekengesetz aufgenommen. Eine Verfassungsbeschwerde zweier deutscher Apotheker betreffend den Versand von Impfstoffencite-ref-36[36] fĂŒhrte zur Freigabe des Versandhandels fĂŒr Apotheken ab dem 1. Januar 2004.cite-ref-37[37] BetĂ€ubungsmittel und Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, sind von dieser Regelung nach dem Arzneimittelgesetz ausgenommen. Gleichzeitig entfiel die Preisbindung fĂŒr nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zwar stellte der EuropĂ€ische Gerichtshof kurz darauf fest, dass eine EinschrĂ€nkung des Versandhandels zumindest von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedstaat der EU rechtens sei, was jedoch die generelle Aufhebung des Versandhandelverbotes fĂŒr Arzneimittel in Deutschland nicht weiter beeinflusste.

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in Deutschland Apotheken erlaubt. DarĂŒber hinaus muss bei der zustĂ€ndigen Behörde eine Erlaubnis auf Zulassung zum Versandhandel gestellt werden. Diese wird in der Regel erteilt, wenn der Versandhandel in Hinblick auf die RĂ€ume der Apotheke keine EinschrĂ€nkung des Apothekenbetriebes vermuten lĂ€sst. Die am Versandhandel mit Arzneimitteln teilnehmende Apotheke unterliegt allen in Deutschland geltenden gesetzlichen EinschrĂ€nkungen hinsichtlich Sozialgesetzgebung, Apothekengesetz und Heilmittelwerbegesetz. Hingegen unterliegen im europĂ€ischen Ausland liegende Apotheken nicht den in Deutschland geltenden Sozialgesetzen (SGB V). Auch die Einhaltung von werberechtlichen BeschrĂ€nkungen kann im europĂ€ischen Ausland nicht vollumfĂ€nglich eingeklagt werden.

„Internationale Apotheke“

Die Bezeichnung „Internationale Apotheke“ ist nicht definiert. In der UrteilsbegrĂŒndung eines Oberverwaltungsgerichtes heißt es,cite-ref-38[38] das Spektrum möglicher Erwartungen eines Durchschnittsverbrauchers an eine internationale Apotheke reiche von der Annahme, auslĂ€ndische Medikamente zu gĂŒnstigeren Preisen und besonders kurzen Lieferzeiten erhalten zu können ĂŒber die Vorstellung, dass die Apotheke ĂŒber den regionalen Marktbereich einer Apotheke hinaus, auch außerhalb der Bundesrepublik, tĂ€tig sei und Filialen im Ausland betreibe, bis hin zur Erwartung spezieller Beratungskompetenz in Bezug auf auslĂ€ndische Arzneimittel und breiter Sprachkompetenz des Apothekenpersonals.

2008 entschied das Bundesverwaltungsgericht, die Bezeichnung „Internationale Apotheke“ als Bestandteil des Firmennamens einer Apotheke stelle keine IrrefĂŒhrung des Verbrauchers dar. Die Erwartung des Durchschnittsverbrauchers stimme in aller Regel mit der Rechtslage ĂŒberein, die ein VorrĂ€tighalten von auslĂ€ndischen, in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln verbiete. Das OVG hatte eine andere Auffassung vertreten und argumentiert, der Name „Internationale Apotheke“ suggeriere, dass eine solche Apotheke besser als andere gerĂŒstet sei, auslĂ€ndische Arzneimittel zu liefern, und sei daher wettbewerbswidrig. Dagegen geklagt hatte eine Apotheke, in der zahlreiche Sprachen gesprochen, viele Print- und elektronische Medien mit Informationen ĂŒber auslĂ€ndische Arzneimittel vorgehalten wurden und ĂŒber Beziehungen zu einer Importfirma ein besonders zĂŒgiger Bezug auslĂ€ndischer Arzneimittel gewĂ€hrleistet wurde.cite-ref-39[39]

Apothekenpersonal

→

Hauptartikel

:

Apothekenpersonal

Zum pharmazeutischen Personal gehören Apotheker, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) und Personen, die sich in der Ausbildung zum Apotheker oder PTA befinden. Letztere verkaufen unter Aufsicht des Apothekers. Zum nichtpharmazeutischen Personal gehören die Pharmazeutisch-kaufmĂ€nnischen Angestellten (PKA) (frĂŒher „Apothekenhelfer“) und Arzneimittel ausliefernde Boten. FĂŒr die AbschlĂŒsse aus der DDR gelten entsprechende Regelungen. Dabei sind Apothekenfacharbeiter den Apothekenhelfern und Apothekenassistenten den pharmazeutisch-technischen Assistenten gleichgestellt. In den rund 21.500 deutschen Apotheken arbeiteten im Jahr 2008 rund 144.000 Menschen.

Die Apotheke in Österreich

Öffentliche Apotheke und Ă€rztliche Hausapotheke

Das Apothekenwesen ist in Österreich durch das Apothekengesetz geregelt. Es existieren zwei Arten von Apotheken nebeneinander.

Die eine Art ist die öffentliche Apotheke, die von einem Apotheker gefĂŒhrt wird. Im Jahr 2022 existierten mehr als 1400 Apotheken bundesweit. Der Abstand von Apothekenstandorten betrĂ€gt vom Gesetz vorgesehen mindestens 4 Kilometer, um die ÜberlebensfĂ€higkeit und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten zu gewĂ€hrleisten.

Als zweite Art gibt es auch sogenannte Ă€rztliche Hausapotheken. Dabei handelt es sich um Apotheken, die von einem Arzt fĂŒr Allgemeinmedizin (praktischer Arzt) gefĂŒhrt werden. Sie sollen eine Mindestversorgung mit Medikamenten auch in entlegenen Gebieten garantieren. Solche Apotheken bekommen nur eine Konzession, wenn sich in der Gemeinde, in der der Arzt die Praxis fĂŒhrt, keine öffentliche Apotheke befindet und die nĂ€chste öffentliche Apotheke mehr als vier Straßenkilometer entfernt ist.cite-ref-40[40] In einer Hausapotheke sind nur abgabefertige Arzneimittel bei einem oft kleinen Medikamentenvorrat erhĂ€ltlich. Die HausĂ€rzte dĂŒrfen Medikamente nur an ihre Patienten abgeben. Etwa zehn Prozent aller Kassenrezepte werden ĂŒber Praxisapotheken eingelöst.

Kennzeichnung der Apotheken

Anders als in Deutschland gab es vor dem Anschluss im Jahr 1938 keine einheitliche Kennzeichnung der Apotheken in Österreich. Es gab zwar Überlegungen ein Zeichen fĂŒr den Apothekerstand zu schaffen. In diesem Zusammenhang findet man schon vereinzelt die heute verwendete Schlange mit der Schale, wie auf einem Grabstein eines Apothekers. Auch als 1937 das Apotheker-Dienstabzeichen eingefĂŒhrt wurde, hatte das nichts mit einer Kennzeichnung der Apotheken selbst zu tun.

Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich wurde das dort geltende Symbol des A in Gebrochener Groteskschrift im Herbst 1938 eingefĂŒhrt.

Nach Kriegsende war das verwendete Fraktur-A fĂŒr die österreichischen Apotheken aus politischen GrĂŒnden untragbar. Es gab aber weder ein neues Logo, noch ein altes, das man wiederverwenden konnte. Aber erst im FrĂŒhjahr 1950 befasste sich der damalige Apothekerverein, der heutige Apothekerverband, mit der Werbung fĂŒr Apotheken und damit auch fĂŒr ein einheitliches Logo. Die Österreichische Apothekerzeitung schrieb in der Folge einen Wettbewerb unter allen österreichischen Apothekern aus. Aus 261 EntwĂŒrfen wurde das noch heute gĂŒltige A, das aus der zĂŒngelnden Schlange und der auf einer SĂ€ule stehenden Schale gebildet wird, von einer Jury ausgewĂ€hlt. Ab 1951 wurde dieses Symbol österreichweit großteils verwendet.cite-ref-42[42]

Im Jahr 1995 wurde das Thema nochmals aufgeworfen, nachdem in vielen europĂ€ischen LĂ€ndern das grĂŒne Kreuz verwendet wurde, ob sich auch Österreich dabei anschließen sollte. Nachdem aber in der Bevölkerung der Erkennungswert des bisherigen Symbols derart groß war, wurde beschlossen in Fremdenverkehrsgebieten oder an Orten wie FlughĂ€fen oder internationalen Bahnhöfen das grĂŒne Kreuz als zusĂ€tzliches Logo zu verwenden, aber das bisherige weiter zu fĂŒhren. Eine im Jahr 2008 durchgefĂŒhrte Marktuntersuchung ergab fĂŒr dieses Zeichen einen Wiedererkennungswert von ĂŒber 90 %.cite-ref-43[43]

Das gĂŒltige Logo ist ein geschĂŒtztes Zeichen, das von Apotheken in Österreich gefĂŒhrt werden darf, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist.

Lagerungsvorschriften und Kennzeichnungen

FĂŒr Österreich gelten folgende Lagerungsvorschriften:

‱ Indifferenda sind leicht wirksame Substanzen. Das GefĂ€ĂŸ, in dem ein Indifferendum gelagert wird, muss mit schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund beschriftet sein.
‱ Separanda sind stark wirksame Substanzen. Das GefĂ€ĂŸ, in dem ein Separandum gelagert wird, muss mit roter Schrift auf weißem Hintergrund beschriftet sein. Separanda mĂŒssen separat von anderen Substanzen gelagert werden. HĂ€ufig werden sie in einem gesonderten Alphabet zusammengefasst. Auch Separanda im Übervorrat und Rezepturbehelfe, die Separanda enthalten, mĂŒssen getrennt von anderen Substanzen gelagert werden. Im österreichischen Arzneibuch (ÖAB) sind diese Substanzen mit dem Wort Separandum gekennzeichnet, in der österreichischen Arzneitaxe mit einem Kreuz +.
‱ Venena (Plural von lateinisch Venenum „Gift“) sind sehr stark wirksame Substanzen. Das GefĂ€ĂŸ, in dem ein Venenum gelagert wird, muss mit weißer Schrift auf schwarzem Hintergrund beschriftet sein. Sie mĂŒssen außerdem in einem stĂ€ndig verschlossenem Schrank (Giftschrank) aufbewahrt werden. Der SchlĂŒssel dazu darf nicht stĂ€ndig stecken. Im Arzneibuch sind die entsprechenden Substanzen mit dem Wort Venenum gekennzeichnet, in der österreichischen Arzneitaxe mit 2 Kreuzen ++.

Bei Separanda und Venena musste frĂŒher zusĂ€tzlich noch die Einzelmaximaldosis (EMD – wie viel von dem Wirkstoff ein Mensch maximal auf einmal anwenden – zum Beispiel: schlucken, 
 – darf) und die Tagesmaximaldosis (TMD – wie viel ein Mensch maximal ĂŒber den Tag verteilt anwenden darf) auf dem GefĂ€ĂŸ angefĂŒhrt sein. Der Apotheker muss aber immer noch jedes Rezept daraufhin ĂŒberprĂŒfen.

Vor Licht zu schĂŒtzende Substanzen mĂŒssen in einem lichtundurchlĂ€ssigen GefĂ€ĂŸ (KunststoffgefĂ€ĂŸe, PapiersĂ€cke usw.), oder in dunkelbraunem Glas, das den Anforderungen des Arzneibuchs entspricht, gelagert und abgegeben werden. StandgefĂ€ĂŸe aus blauem und grĂŒnem Glas dĂŒrfen dafĂŒr nicht verwendet werden, da sie nicht die vorgeschriebene WellenlĂ€nge des Lichts absorbieren. Im Arzneibuch steht der Hinweis „vor Licht geschĂŒtzt aufzubewahren“, in der Arzneitaxe ist die entsprechende Substanz mit einem „L“ gekennzeichnet. Die Lichtschutzbestimmungen betreffen aber nicht nur die zu schĂŒtzende Reinsubstanz, sondern auch sĂ€mtliche magistralen Zubereitungen, in denen sie verarbeitet sind.

Falls ein GlasgefĂ€ĂŸ fĂŒr die Lagerung verwendet wird, muss es folgende Kriterien erfĂŒllen:

‱ Dicke mindestens 2 mm
‱ Licht mit der WellenlĂ€nge von 410 Nanometer muss mindestens 98 % absorbiert werden
‱ Licht mit der WellenlĂ€nge von 700 nm muss mindestens zu 72 % durchgelassen werden

Diese Arzneimittelgruppen brauchen einen Lichtschutz:

‱ Ätherische Öle
‱ Aromatische WĂ€sser
‱ Collyria (Augentropfen )
‱ Emulsionen
‱ Fette, Öle
‱ Pflanzliche Drogen
‱ SĂ€mtliche Fluid- und Trockenextrakte
‱ Tinkturen (teilweise nur von direktem Sonnenlicht zu schĂŒtzen)

Diese PrĂ€parate sollen vor zu großem Einfluss von Licht, WĂ€rme, Strahlung usw. geschĂŒtzt werden. GrundsĂ€tzlich soll jedes Arzneimittel weitgehend vor direktem Sonnenlicht geschĂŒtzt werden. Gut schließende GefĂ€ĂŸe sollen den Inhalt vor Verunreinigungen wie Schmutz oder Fremdstoffen schĂŒtzen. Dicht schließende GefĂ€ĂŸe schĂŒtzen auch vor EinflĂŒssen durch die Luft (Kohlendioxid, Sauerstoff, Wasserdampf usw.), die sonst chemische VerĂ€nderungen hervorrufen wĂŒrden. Außerdem soll verhindert werden, dass flĂŒchtige Wirkstoffe in unzulĂ€ssigen Mengen entweichen (zum Beispiel bei Ă€therischen Ölen). Bei flĂŒchtigen Substanzen muss man aber auch darauf achten, dass das GefĂ€ĂŸ nicht zu groß ist, da sonst zu viel Luft darin miteingeschlossen ist.

Gut schließende GefĂ€ĂŸe sind:

‱ Verschraubungen aus Bakelit oder anderen geeigneten Kunststoffen
‱ BlecheinsĂ€tze mit Deckeln
‱ BehĂ€ltnisse mit gut schließenden Deckeln aus Porzellan, Holz, Fayence oder geeigneten Kunststoffen
‱ Blechdosen oder Pappdosen mit gut schließenden Deckeln

Als dicht schließend gelten:

‱ GefĂ€ĂŸe mit Schraubverschluss mit Dichtung
‱ GlasgefĂ€ĂŸe mit eingeschliffenem Stopfen
‱ mit Gummi- oder angepassten Kunststoffstopfen verschlossene GefĂ€ĂŸe

Vorgeschriebenes Inventar

Das vorgeschriebene Inventar ist Ă€hnlich wie in Deutschland. Eine Apotheke muss in Österreich außerdem ĂŒber Telefon, Fax und Internetzugang verfĂŒgen. Zudem muss ein netzunabhĂ€ngiges RadiogerĂ€t vorhanden sein.cite-ref-44[44]

Versandapotheken in Österreich

In Österreich ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten (§ 59 Arzneimittelgesetz). Online-Apotheken im Inland dĂŒrfen nur rezeptfreie PrĂ€parate versenden. Apotheken aus anderen EU-Staaten können rezeptfreie Arzneimittel liefern, wenn diese in Österreich zugelassen sind und die Bestellung dem persönlichen Bedarf dient.cite-ref-45[45]

Bis 2015 war der gesamte Versandhandel fĂŒr österreichische Apotheken verboten. Stattdessen gab es erste Initiativen, wie die Plattform APOdirekt.at, die von 2014 bis 2017 von dem Österreichischen Apothekerverband betrieben wurde. Über APOdirekt.at konnten Medikamente online reserviert und in einer Vor-Ort-Apotheke abgeholt werden („Click & Collect“). Mehr als die HĂ€lfte der österreichischen Apotheken waren daran beteiligt.cite-ref-46[46]

Trotz steigender Nachfrage liegt der Versandhandelsanteil mit rund 10,5 % unter dem europÀischen Durchschnitt.cite-ref-47[47]

Das seit 2022 verpflichtend eingefĂŒhrte E-Rezept erleichtert die elektronische Ausstellung von Verschreibungen, kann in Österreich jedoch derzeit nur in stationĂ€ren Apotheken eingelöst werden. Eine Einlösung bei Online-Apotheken – wie sie beispielsweise in Deutschland möglich ist – ist aktuell rechtlich nicht zulĂ€ssig.cite-ref-48[48]

Die Apotheke in der Schweiz

In der Schweiz ist das Apothekenwesen kantonal geregelt. Die ApothekerverbÀnde der einzelnen Kantone sind im Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse organisiert. 78 Prozent aller Apotheken gehören diesem Verband an.cite-ref-49[49]

Die höchstgelegene Apotheke Europas befindet sich auf der Bettmeralp VS auf 1946 m ĂŒ. M..

Welche Medikamente die schweizerischen Apotheken abgeben dĂŒrfen, ist durch die sogenannte Abgabekategorie geregelt.

Waren Apotheken bis 2007 ausschließlich mit einem Symbol, das ein grĂŒnes Kreuz mit Waage und Äskulapnatter darstellt, gekennzeichnet, so können sich Mitglieder der Pharmasuisse seit 2007 stattdessen mit einem Symbol kennzeichnen, das eine eingetragene Marke ist.cite-ref-50[50] Das neue Symbol stellt ein grĂŒnes Kreuz mit stilisierter Äskulapnatter dar.

Apotheken in anderen LĂ€ndern

Litauen

Die grĂ¶ĂŸte Apotheken-Kette in Litauen ist Eurovaistinė (Umsatz von 172,7 Mio. Euro, 255 Apotheken), Tochterunternehmen von Euroapotheca (sie gehört dem grĂ¶ĂŸten litauischen Konzern Vilniaus prekyba). Andere Ketten sind Nemuno vaistinė (Umsatz von 107 Mio. Euro, 300 Apotheken „Camelia“), Gintarinė vaistinė (Umsatz von 71,54 Mio. Euro, 225 Apotheken), Norfos vaistinė (91 „N“-Apotheken).

Tansania

Die Arzneimittelversorgung in Tansania ist charakterisiert durch eine Kombination aus ca. 1.500 kommerziellen Apotheken in stÀdtischen Gebieten und 14.000 sogenannter Accredited Drug Dispensing Outlets (ADDOs), die vor allem in lÀndlichen Gebieten die Grundversorgung sicherstellen.cite-ref-51[51]cite-ref-tansania-daz-52-0[52]

Krankenhausapotheken in Tansania versorgen nicht nur stationĂ€re, sondern auch ambulante Patienten.cite-ref-tansania-daz-52-1[52] Bei der Abgabe ist es ĂŒblich, nur die benötigte Anzahl an Tabletten abzugeben (Teilpackungen), was eine intensive Beratung erfordert.cite-ref-tansania-daz-52-2[52]

WÀhrend kommerzielle Apotheken ein breiteres Spektrum an Arzneimitteln anbieten und in der Regel mit pharmazeutischem Fachpersonal besetzt sind, vertreiben ADDOs rezeptfreie und eine begrenzte Auswahl an verschreibungspflichtigen Medikamenten und das Personal erhÀlt eine vereinfachte Schulung zur Arzneimittelabgabe und grundlegendem Lagermanagement.

Hauptprobleme der Medikamentenversorgung in Tansania sind unzureichende Warenwirtschaftssysteme, mangelhafte StraßenverhĂ€ltnisse sowie eine korrekte Lagerung bei KĂŒhlschrank- oder Raumtemperatur.cite-ref-tansania-daz-52-3[52]

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten bestehen Apotheken (Pharmacies) entweder als selbstĂ€ndige Unternehmen oder als Abteilungen von SupermĂ€rkten oder Drogerien. Da Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind (Frei verkĂ€ufliche Medikamente), auch in SupermĂ€rkten, an Tankstellen usw. gehandelt werden dĂŒrfen, handeln amerikanische Apotheken vor allem mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Auch Versandapotheken sind weit verbreitet und werden von vielen Krankenversicherungsunternehmen gefördert. Eine Studie des National Center on Addiction and Substance Abuse der Columbia University ergab, dass 85 Prozent der US-amerikanischen VersandhĂ€ndler verschreibungspflichtige Arzneimittel wie etwa Valium oder Ritalin ohne Rezept verkaufen.cite-ref-53[53] Verbreitet sind, besonders in den Chinatowns, unabhĂ€ngige Apotheken, die auf die traditionelle chinesische Medizin spezialisiert sind.

Zu den Besonderheiten des amerikanischen Apothekenwesens gehört die Tatsache, dass der Großhandel Medikamente kaum in der Endverpackung liefert. Tabletten, Kapseln und Ă€hnliche lose Arzneimittel werden vom Apotheker aus der Großhandelsverpackung abgezĂ€hlt und – der Verschreibung entsprechend – in orangefarbenen Plastikdöschen abgepackt und etikettiert. Wenn Medikamente – wie zum Beispiel Antibiotika fĂŒr Kinder – in Pulverform geliefert, vor der Einnahme aber in Wasser aufgelöst werden mĂŒssen, geschieht auch dies in der Apotheke. Das individuelle Herstellen von Medikamenten, wie zum Beispiel Salben, ist in der Apotheke kaum verbreitet. Der Besuch in der Apotheke schließt fĂŒr den Patienten aus diesen GrĂŒnden stets eine ca. halbstĂŒndige Wartezeit ein. Viele Drogerien bieten ihren Kunden, die wĂ€hrend der Wartezeit zum Beispiel zum Einkaufen fahren wollen, darum einen Drive-thru-Service an; Rezeptabgabe und Abholung des fertigen Medikaments erfolgen hier an einem Schalter, an dem der Patient ohne auszusteigen mit dem Auto vorfahren kann.

Neben dem konventionellen Ausstellen von Rezepten durch den behandelnden Arzt ist es in den USA auch ĂŒblich, dass Ärzte, Labore und Apotheken direkt miteinander kommunizieren. Wenn der Arzt zur Diagnosefindung eine Laboruntersuchung anordnet, kann das Labor der Apotheke direkte Anweisungen geben, und der Patient braucht nicht noch einmal beim Arzt vorzusprechen. Eine Beratung zu nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln findet in den großen Apothekenketten meist nicht statt. Einige Drogerien versuchen in jĂŒngster Zeit mit Erfolg, diese BeratungslĂŒcke durch eine kostenpflichtige Beratung durch medizinisches Hilfspersonal – meist Krankenpflegern – zu schließen.

Weitere Apothekensymbole

Neben dem bereits erwĂ€hnten Äskulapstab, der Schale der Hygieia, dem Mörser mit Pistill und dem ℞ sind den meisten LĂ€ndern je nach behördlichen Verordnungen verschiedene Variationen eines grĂŒnen Kreuzes als Symbol fĂŒr Apotheken ĂŒblich. Dieses hat seinen Ursprung in der Flagge des Lazarus-Ordens. In anderen LĂ€ndern fehlen derartige Vorschriften ganz und es gibt auch verschiedene weitere Symbole:

Literatur

‱ Willem Frans Daems: Die Termini technici „apoteca“ und „apotecarius“ im Mittelalter. In: Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 8, 1956, S. 39–52.
‱ Werner Dressendörfer: SpĂ€tmittelalterliche Arzneitaxen des MĂŒnchner Stadtarztes Sigmund Gotzkircher aus dem Grazer Codex 311. Ein Beitrag zur FrĂŒhgeschichte des sĂŒddeutschen Apothekenwesens. (Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation LMU MĂŒnchen) Wellm, Pattensen bei Hannover, jetzt bei Königshausen & Neumann, WĂŒrzburg, 1978 (= WĂŒrzburger medizinhistorische Forschungen. Band 15).
‱ Christoph Friedrich: Apotheker erinnern sich. Autobiographien aus drei Jahrhunderten. Govi-Verlag, Eschborn 2007, ISBN 978-3-7741-1072-4.
‱ Radoslav FundĂĄrek: Taxa Pharmaceutica Posoniensis, ein bedeutsames Werk der tschechoslowakischen pharmazeutischen Literatur. In: Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 10, 1957, S. 87 ff.
‱ Tammo Funke: Das Apothekenwesen in der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1961 am Beispiel der LĂ€nder Niedersachsen und Bremen. Deutscher Apotheker Verlag, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-8047-3153-0.
‱ Werner Gaude: Die alte Apotheke. Eine tausendjĂ€hrige Kulturgeschichte. Stuttgart 1979; 2. Auflage ebenda 1986.
‱ Dominique Jordan, Didier Ray: Apotheken und Drogerien. In: Gesundheitswesen Schweiz 2007–2009. Verlag Hans Huber, Bern 2007, ISBN 978-3-456-84422-0.
‱ Timo Kieser: Apothekenrecht – EinfĂŒhrung und Grundlagen. Deutscher Apotheker Verlag, 2006, ISBN 3-7692-4040-5.
‱ Andreas Molitor: Ungesunde VerhĂ€ltnisse. In: brand eins 4–2006, S. 118–124. ISSN 1438-9339.
‱ Thomas Richter: Apothekenwesen. In: Werner E. Gerabek u. a. (Hrsg.): EnzyklopĂ€die Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 80–86.
‱ Rudolf Schmitz: Über deutsche Apotheken des 13. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Etymologie des apotheca-apothecarius-Begriffs. In: Sudhoffs Archiv 45, 1961, S. 289–302.
‱ Rudolf Schmitz: Apotheke, Apotheker. In: Lexikon des Mittelalters. Band 1. MĂŒnchen/ZĂŒrich 1980, Sp. 794–800.
‱ Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Unter Mitarb. von Franz-Josef Kuhlen. Band I: Von den AnfĂ€ngen bis zum Ausgang des Mittelalters. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 1998 – ISBN 3-7741-0706-8.
‱ Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. FortgefĂŒhrt von Christoph Friedrich und Wolf-Dieter MĂŒller-Jahncke. Band II: Von der FrĂŒhen Neuzeit bis zur Gegenwart. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 2005, ISBN 978-3-7741-1027-4.
‱ Rainer Schnabel: Pharmazie in Wissenschaft und Praxis, dargestellt an der Geschichte der Klosterapotheken Altbayerns vom Jahre 800 bis 1800. MĂŒnchen 1965.
‱ H. G. Schwieger, Gottfried Zöbl: Die alte Apotheke. Hrsg. anlĂ€sslich des Deutschen Apothekertages 1954. Verbandstoff-Fabriken Paul Hartmann AG, Heidenheim 1954.

Weblinks

Commons

: Apotheken

– Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Wiktionary: Apotheke

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Wikisource: Themenseite Pharmazie

– Quellen und Volltexte

‱ Eine kleine Kulturgeschichte der Apotheke bei Monumente Online

Deutschland

‱ VollstĂ€ndige Übersicht aller Apotheken Deutschlands
‱ Offizielles Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker

Österreich

‱ VollstĂ€ndige Übersicht aller Apotheken Österreichs
‱ Offizielle Website der Österreichischen Apotheker-Kammer

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ JĂŒrgen Martin: Die ‚Ulmer Wundarznei‘. Einleitung – Text – Glossar zu einem Denkmal deutscher Fachprosa des 15. Jahrhunderts. Königshausen & Neumann, WĂŒrzburg 1991 (= WĂŒrzburger medizinhistorische Forschungen. Band 52), ISBN 3-88479-801-4 (zugleich Medizinische Dissertation WĂŒrzburg 1990), S. 113 (apotēke, „appotegk“ [
]).
cite-note-22. ↑ Edwin Habel: Mittellateinisches Glossar (= Uni-TaschenbĂŒcher. Band 1551). (2. Auflage 1959) Mit einer EinfĂŒhrung von Heinz-Dieter Heimann hrsg. von Friedrich Göbel, Paderborn 1989, ISBN 3-506-99398-4, Sp. 21.
cite-note-33. ↑ Friedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage, hrsg. von Walther Mitzka. De Gruyter, Berlin / New York 1967; Neudruck („21. unverĂ€nderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 28.
cite-note-44. ↑ Franz Dornseiff: Die griechischen Wörter im Deutschen. De Gruyter, Berlin 1950, S. 60 und 113.
cite-note-55. ↑ August Mau: Apotheca. In: Paulys RealencyclopĂ€die der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band II,1, Stuttgart 1895, Sp. 184.
cite-note-66. ↑ Conrad Brunner: Über Medizin und Krankenpflege im Mittelalter in schweizerischen Landen. Orell FĂŒssli, ZĂŒrich 1922 (= Veröffentlichungen der Schweizerischen Gesellschaft fĂŒr Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften. Band 1), S. 34 und 80–81. (Textarchiv – Internet Archive).
cite-note-77. ↑ Peter Kolb: Das Spital- und Gesundheitswesen. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt WĂŒrzburg. 4 BĂ€nde, Band I-III/2 (I: Von den AnfĂ€ngen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs. 2001, ISBN 3-8062-1465-4; II: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1814. 2004, ISBN 3-8062-1477-8; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9), Theiss, Stuttgart 2001–2007, Band 1, 2001, S. 386–409 und 647–653, hier: S. 407–408 (Apotheker).
cite-note-88. ↑ Gesetz ĂŒber den Öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen, hier § 20, ArzneimittelĂŒberwachung und Sozialpharmazie.
cite-note-99. ↑ Bundesamt fĂŒr Gesundheit BAG: Arzneimittel. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 4. Juli 2018; abgerufen am 4. Juli 2018.
cite-note-1010. ↑ Landesapothekerverband Baden-WĂŒrttemberg (Memento vom 14. Dezember 2009 im Internet Archive).
cite-note-1111. ↑ H. G. Schwieger, Gottfried Zöbl: Die alte Apotheke. Hrsg. anlĂ€sslich des Deutschen Apothekertages 1954. Verbandstoff-Fabriken Paul Hartmann AG, Heidenheim 1954, S. 5.
cite-note-1212. ↑ Christina Becela-Deller: Ruta graveolens L. Eine Heilpflanze in kunst- und kulturhistorischer Bedeutung. (Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation WĂŒrzburg 1994) Königshausen & Neumann, WĂŒrzburg 1998 (= WĂŒrzburger medizinhistorische Forschungen. Band 65). ISBN 3-8260-1667-X, S. 120.
cite-note-1313. ↑ Wolfgang-Hagen Hein, Kurt Sappert: Die Medizinalordnung Friedrich II. Eine pharmaziehistorische Studie. Eutin 1957 (= Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft fĂŒr Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 12).
cite-note-1414. ↑ Gundolf Keil: Medizinalordnung Friedrichs II. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): EnzyklopĂ€die Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 950.
cite-note-1515. ↑ Otto Beßler: Prinzipien der Drogenkunde im Mittelalter. Aussage und Inhalt des Circa instans und Mainzer Gart. Mathematisch-naturwissenschaftliche Habilitationsschrift, Halle an der Saale 1959, S. 128.
cite-note-1616. ↑ H. G. Schwieger, Gottfried Zöbl: Die alte Apotheke. Hrsg. anlĂ€sslich des Deutschen Apothekertages 1954. Verbandstoff-Fabriken Paul Hartmann AG, Heidenheim 1954, S. 6.
cite-note-1717. ↑ Radoslav Fundárek: Taxa Pharmaceutica Posoniensis, ein bedeutsames Werk der tschechoslowakischen pharmazeutischen Literatur. 1957, S. 87.
cite-note-1818. ↑ Website der Löwenapotheke in Trier.
cite-note-1919. ↑ Gundolf Keil: Rezension von Elena Roussanova: Deutsche EinflĂŒsse auf die Entwicklung der Pharmazie im Russischen Kaiserreich. Ein Handbuch (= Relationes, Schriftenreihe des Vorhabesns „Wissenschaftsbeziehungen im 19. Jahrhundert zwischen Deutschland und Russland auf den Gebieten Chemie, Pharmazie und Medizin“ bei der SĂ€chsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Band 19). Shaker, Aachen 2016, ISBN 978-3-8440-4419-5. In: Medizinhistorische Mitteilungen. Band 35, 2016 (2018), S. 295–299, hier: S. 297.
cite-note-2020. ↑ Gundolf Keil: Einleitung. In: Gundolf Keil (Hrsg.): Das Lorscher Arzneibuch. (Handschrift Msc. Med. 1 der Staatsbibliothek Bamberg); Band 2: Übersetzung von Ulrich Stoll und Gundolf Keil unter Mitwirkung von Altabt Albert Ohlmeyer. Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Stuttgart 1989, S. 7–14, hier: S. 9.
cite-note-2121. ↑ Vgl. etwa Wilhelm Hassenstein, Hermann Virl: Das Feuerwerkbuch von 1420. 600 Jahre deutsche Pulverwaffen und BĂŒchsenmeisterei. Neudruck des Erstdruckes aus dem Jahr 1529 mit Übertragung ins Hochdeutsche und ErlĂ€uterungen von Wilhelm Hassenstein. Verlag der Deutschen Technik, MĂŒnchen 1941, S. 65.
cite-note-2222. ↑ Robert JĂŒtte: Geschichte der Alternativen Medizin. Von der Volksmedizin zu den unkonventionellen Therapien von heute. C.H. Beck, MĂŒnchen 1996, ISBN 3-406-40495-2, S. 211–214 und 226.
cite-note-2323. ↑ EuGH: Preisbindung verschreibungspflichtiger Medikamente rechtswidrig. Zeit Online, 19. Oktober 2016.
cite-note-2424. ↑ Die Apotheke. Zahlen Daten Fakten. 2024 (PDF) auf abda.de, abgerufen am 27. August 2024.
cite-note-2525. ↑ Apothekensterben: „Pro Tag verschwindet mehr als eine Apotheke vom Markt“ - Wirtschaftswoche
cite-note-2626. ↑ Fritz Rupprecht Mathieu – Werkschau. 9. Juni 2010, abgerufen am 11. Juni 2010 (Von Angehörigen gepflegte Website des 2010 verstorbenen Grafikers).
cite-note-2727. ↑ arte-tv.com@1@2Vorlage:Toter Link/www.arte-tv.com (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im MĂ€rz 2018. Suche in Webarchiven) Sendung vom 22. Januar 2006.
cite-note-2828. ↑ H. G. Schwieger, Gottfried Zöbl: Die alte Apotheke. Hrsg. anlĂ€sslich des Deutschen Apothekertages 1954. Verbandstoff-Fabriken Paul Hartmann AG, Heidenheim 1954, S. 46 und 52–53.
cite-note-z-2929. ↑ Wie das Krokodil in die Apotheke kam. In: aerztezeitung.de. Abgerufen am 26. MĂ€rz 2016.
cite-note-focus-3030. ↑ EuGH-Urteil: Apotheken siegen gegen DocMorris focus.de, 19. Mai 2009
cite-note-3131. ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/apobetro_1987/__4.html
cite-note-3232. ↑ Stellungnahme des VDPP zum EuGH-Apothekenurteil Deutsche Apotheker Zeitung, 28. Mai 2009
cite-note-3333. ↑ DocMorris geht an Zur Rose | PZ – Pharmazeutische Zeitung. In: pharmazeutische-zeitung.de. 30. September 2012, abgerufen am 16. MĂ€rz 2024.
cite-note-3434. ↑ Max HĂ€gler: Celesio-Tochter DocMorris wird verkauft - Eine Überdosis Pillen. In: sueddeutsche.de. 27. MĂ€rz 2012, abgerufen am 28. Januar 2024.
cite-note-3535. ↑ https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/apotheken-franchise-mein-leben-nach-docmorris/?L=1
cite-note-3636. ↑ Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 2003
cite-note-3737. ↑ Arzneimittel-Versandhandel AOK-Bundesverband
cite-note-3838. ↑ OVG Nordrhein-Westfalen · Beschluss vom 11. Dezember 2006 · Az. 13 A 2771/03
cite-note-3939. ↑ BVerwG 3 C 1.07 – Urteil vom 17. Januar 2008 beim Bundesverwaltungsgericht (bverwg.de)
cite-note-4040. ↑ § 29 Apothekengesetz: Bewilligung zur Haltung einer Ă€rztlichen Hausapotheke. jusline.at, Stand: 1. August 2015.
cite-note-411. Vgl. Otto Nowotny: Der mĂŒhsame Weg zum Symbol der Pharmazie. Der Sieg der Schlange (PDF) In: Österreichische Apotheker-Zeitung. Band 55, Nr. 12, 11. Juni 2001, S. 583–586 (mit 17 EntwĂŒrfen aus dem Jahr 1928) abgerufen am 21. September 2019.
cite-note-4242. ↑ Der Sieg der Schlange (Memento des Originals vom 31. Januar 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemĂ€ĂŸ Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.apothekerkammer.at (PDF; 3,1 MB), österreichische Apothekerzeitung Nr. 12/56. Jahrgang vom 11. Juni 2001.
cite-note-4343. ↑ Apotheke ist unschlagbare Marke: Hoher Bekanntheitsgrad und enormer Markenwert vom 7. November 2008, abgerufen am 9. April 2009.
cite-note-4444. ↑ Verordnung der Bundesministerin fĂŒr Gesundheit und Frauen ĂŒber den Betrieb von Apotheken und Ă€rztlichen und tierĂ€rztlichen Hausapotheken (Apothekenbetriebsordnung 2005 – ABO 2005).
cite-note-4545. ↑ Arzneimittelgesetz (AMG) § 59 – Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, abgerufen am 2. Oktober 2025.
cite-note-4646. ↑ Online Apotheke in Österreich. In: apotheke.at. Abgerufen am 2. Oktober 2025.
cite-note-4747. ↑ Versandapotheken: In Österreich noch Potenzial. In: IGEPHA - The Austrian Consumer Health Care Association. Abgerufen am 2. Oktober 2025.
cite-note-4848. ↑ e-Rezept: Kassen- und Privatrezepte elektronisch. In: Gesundheit.gv.at. Bundesministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, 11. Januar 2023, abgerufen am 2. Oktober 2025.
cite-note-4949. ↑ Mitgliedschaft Informationen auf der Website der Pharmasuisse, Stand: Dezember 2013, abgerufen am 12. November 2015.
cite-note-5050. ↑ Leuchtkreuz und Glastafel. pharmasuisse.org
cite-note-5151. ↑ BAMF: LĂ€nderreport 45 / 2021 Tansania. November 2021, abgerufen am 23. November 2025.
cite-note-tansania-daz-5252. ↑ Deutsche Apotheker Zeitung: Vom langen Warten auf Arzneimittel. 24. Oktober 2025, abgerufen am 23. November 2025.
cite-note-5353. ↑ heise online: Valium ohne Rezept vom 19. Juli 2008.